Illegale Bevorteilung im Amt: Ein Jahr Gefängnis für Sandweilers Ex-Bürgermeister

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Der ehemalige Bürgermeister von Sandweiler und Rechtsanwalt, der heute 72-jährige Charles Unsen (LSAP), musste sich vor der von Marc Thill präsidierten 12. Strafkammer unter anderem wegen „prise illégale d’intérêts“, also wegen unrechtmäßiger Bevorteilung im Amt verantworten. Der Prozess drehte sich hauptsächlich um den eigenmächtigen Ankauf von zwei Grundstücken und die umstrittene Einstellungen von zwei befreundeten Putzkräften im Gemeindedienst.

Unsen hatte als Bürgermeister den am 28. August 2008 von seinem Vorgänger J. Breuskin ohne größeres Aufgeld abgeschlossenen Tauschvertrag des zum Bau eines Kanals notwendigen Grundstücks nicht umgesetzt und sogar mit einem Fax aus seiner Kanzlei den bereits vereinbarten Termin zum notariellen Akt abgesagt. Daraufhin kaufte er für die Gemeinde einen kleinen Teil für 215.000 Euro und den Rest in eigenem Namen für 150.000 Euro. Am Tag des Aktes überwies er Habiba Z. 100.000 Euro mit dem Vermerk „indemnité“.

Grundstück konfisziert

Die Frau, der das Grundstück zu einem Spottpreis überschrieben worden war, hatte er kurz vorher mit deren Freundin als Putzhilfe der Gemeinde eingestellt. Diese später zum Kredit umfunktionierte „Entschädigung“ sei der Verkäuferin überwiesen worden, damit diese die Wertzuwachssteuer auf Immobilen bezahlen konnte, so die Erklärung des Angeklagten, der bis zu zehn Jahren Haft und eine Geldstrafe von 187.500 riskierte.

Staatsanwalt Jean-Paul Frising hatte für Unsen Artikel 245 sowie 246 und für Habiba Z. Artikel 247 für passive Korruption zurückbehalten und für beide konsequente Haftstrafen und entsprechende Geldstrafen gefordert. Am Mittwoch wurde Unsen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, von denen zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt sind, sowie zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Habiba Z. wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Grundstück wurde konfisziert. Der nun in erster Instanz Verurteilte hat 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

 

trottinette josi
12. Mai 2019 - 18.39

Kriminelle Energie eines Bürgermeisters und Anwaltes obendrein. Das Jahr Gefängnis ist durchaus berechtigt. Der Korruption gehört einen kräftigen Riegel vorgeschoben. Solche Machenschaften in denen Politik mit Privatem verwoben wird und eine zusätzliche Bereicherung herausspringt sind Korruption pur und müssen aufs Strengste geahndet werden.

J.C.KEMP
10. Mai 2019 - 8.58

In diesem schönen Lande gibt es keine Korruption, basta, Punkt und aus. Sie heisst bloss anders und wird auch anders praktiziert.

Pierre Ravarin
9. Mai 2019 - 10.44

Na und? Dies ist vielleicht einer von hondert! Einfach lachhaft. Und dann wird immer behaupted, es gäbe keine Kortuption in unserem Lande. Fragen Sie beim Kadasteramt einen "extrait cadastral" von Ihen Lieblingspolitiker! Sie kwerden über deren Immobilienvesitz bass erstaunt sein. Besorgen Sie sich bei de "administration de enregistrement" Kopien von den Kaufakten, um die Herkunft zu klären! Sie werden den Idealismus Ihrer Lieblingspolitiker mit ganz anderen Augen sehen.

Hubertus
8. Mai 2019 - 21.12

Ist ja nicht so weit von Sandweiler nach Schrassig.

Le républicain
8. Mai 2019 - 15.51

Na ja die liebe Vetternwirtschaft auf der Kommunalebenen eben, manchmal fliegt es aber auf..manchmal aber auch nicht!