„Eng grouss Sauerei“

„Eng grouss Sauerei“

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Die Polizei hat Rekrutierungsprobleme. Das ist einer der Gründe, warum die gesamten Laufbahnen reformiert wurden. Die Arbeitsbedingungen und speziell die Einkommenssituation der Agenten der öffentlichen Macht wurden stark aufgebessert. Wer jetzt der Meinung war, damit wäre vorerst Ruhe an der Sozialfront bei der „Police grand-ducale“ eingekehrt, der irrte gewaltig.

„Eng grouss Sauerei“ geschehe zurzeit im Rahmen der Reform des Disziplinargesetzes, so der Präsident des der CGFP angeschlossenen Polizeisyndikats SNPGL, Pascal Ricquier, gestern im Rahmen einer Pressekonferenz.
Was die gewerkschaftlich organisierten Polizisten bemängeln, präsentiert sich auf den ersten Blick allerdings nicht als das große Sozialdrama.

Kein SNPGL-Gutachten …

Das SNPGL war zur Reform des besagten Gesetzes nicht um ein Gutachten gebeten worden: Nach Protest und einer Unterredung in letzter Minute wurde der Text, der eigentlich gestern im Regierungsrat diskutiert und angenommen werden sollte, von der Tagesordnung genommen, da der zuständige Minister Etienne Schneider offensichtlich bereit ist, eine Unterredung mit den SNPGL-Verantwortlichen zu führen.

Am Gesetzesprojekt zu den Disziplinarmaßnahmen stört das Syndikat unter anderem die Tatsache, dass die Disziplinarverfahren alle vom Generaldirektor der Polizei eingeleitet werden; dieser selbst demnach quasi Immunität genieße. Das Gleiche gelte für den Chef der IGP („Inspection générale de la Police“). Für die Armee und den „Service de renseignement“ gelte im Übrigen die gleiche Regelung, hieß es gestern.

Kommt es zu einer Untersuchung wegen eines Zwischenfalls, der disziplinarisch relevant sein könnte, so wird der betreffende Beamte während des Verfahrens einer anderen Dienststelle zugeordnet. Dies sieht die Gewerkschaft bereits als Strafe und möchte diesen Passus überarbeitet haben. Auch die Zusammensetzung des Disziplinarrates gefällt dem Syndikat nicht, es möchte die gleiche Form der Besetzung dieses Gremiums, wie dies auch ansonsten im öffentlichen Dienst üblich sei.

Statut des Nachwuchses

Schließlich beklagt sich das SNPGL über den Status der Polizeianwärter, die drei Jahre Ausbildung – davon zwei hauptsächlich theoretisch – in der Polizeischule absolvieren müssen und dafür neben einer Entlohnung von 110 Punkten auch eine Prämie von 20 Euro erhalten (also in etwa eine Entlohnung in Höhe des qualifizierten Mindestlohnes).

Dies reiche nicht aus. Weitere Prämien, die ausgebildeten Polizisten berechnet werden, sollten auch den „aspirants“, die laut SNPGL „stagiaires“ heißen sollten, ausbezahlt werden. Daneben moniert die Gewerkschaft, dass die Anwärter immer öfter unbezahlte Überstunden leisten müssen, etwa bei Suchaktionen nach vermissten Personen. Auch intern in der Polizeischule stünden regelmäßig Überstunden an.

Mike Lacour
15. Oktober 2017 - 12.58

Ech krut naicht matt vun der Opbesserung vun der Paye. Da muss ech mech mol informéiren. ?

Pendeler
14. Oktober 2017 - 16.40

wann dir keng nei Leit fandt,ken dir da keng Bréifdréier astellen? Owes wan et deischter as,an zu mol an de Wanterméint, mirkt dach keen daat.Haaptsaach sie schwetzen lezebuergisch.

Marco Richard
14. Oktober 2017 - 16.05

Den Här Schneider, aus dem senger Fieder desen Artikel stammt, ass wuel net gudd informiert. Gleich a sengen éischten Zeilen schreiwt hien eppes, wat sou net stëmmt. "... speziell die Einkommenssituation der Agenten der öffentlichen Macht wurde stark aufgebessert." Dat liesst sech sou, wéi wann all Polizist déi Reform mat engem decke Pack Suen verséisst géif kréien!? Dat ass net richteg, a fir mech ass gudde Journalismus eppes Anescht. Et ass och net weider verwonnerlech, dass eng Gewerkschaft, déi an dem Fall rem eng Kéier virun ee "fait accompli" gesat gouf, an der hieren Avis , grad wéi dee vun der Chambre des fonctionnaires och, zum Gesetesprojet mol net mat engem Wuert respektéiert gouf, ongehalen ass. Géif hien sech d'Méi machen, déi Avis'en ze liesen, kéint hien seng Lieser secher besser informéieren, an kéim net sou "politesch gesteiert" eriwer.

Blacky
14. Oktober 2017 - 14.03

Ueberstunden werden bei der Polizei jedenfalls nicht bei der Zeitnahen fertigstellung von Berichten, bei Fahrerfluchten getaetigt ! Aus Erfahrung durch eine Fahrerflucht wobei der Schaden am Fahrzeug mit Termin zur Lackierung und Bestellung der Ersatzteile 3 Wochen gedauert hat ,jedoch der Bericht der Ordnungshueter sage und schreibe 2 Monate gedauert hat ,ausgestattet mit I-Phone Bildern des Schadens, wo man Schwierigkeiten hat das Auto, geschweige denn den Schaden zu erkennen !! Bei privaten Arbeitgebern ,gebe es Praemien erst nach fleissiger Arbeit und bei zufriedenen Kunden !!