StudentenlebenDie ACEL bietet erste Hilfe für die „Ersties“ 

Studentenleben / Die ACEL bietet erste Hilfe für die „Ersties“ 
Sven Bettendorf (23) ist der neue Präsident der ACEL, der Dachorganisation aller studentischen Vereinigungen Foto: Editpress/Tania Feller

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Wo finde ich eine Wohnung? Wie komme ich zur Uni? Wie finde ich einen Praktikumsplatz? Diese Fragen bewegen luxemburgische Studenten im Ausland. Den „Ersties“, wie höhere Semester die Studienanfänger nennen, hilft die „Association des cercles d’étudiants luxembourgeois“ (ACEL) weiter. Der neue Präsident heißt Sven Bettendorf (23). 

Studieren im Ausland steht trotz eigener Hochschuleinrichtung im Land hoch im Kurs. Rund 23.900 junge Luxemburger haben laut Statec-Angaben im Semester 2016/2017 – aktuellere Zahlen gibt es nicht – im Ausland studiert. Absoluter Spitzenreiter ist mit mehr als 6.700 Studenten das benachbarte Belgien, dicht gefolgt von Frankreich. Deutschland landet im gleichen Zeitraum mit 5.210 Studenten aus Luxemburg auf dem dritten Platz. Sven Bettendorf hat eine ähnliche Laufbahn gewählt. Er studiert Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität in München.

Das Gefühl, irgendwo neu anzukommen, niemanden zu kennen und nicht zu wissen, wie die täglichen Wege aussehen, kennt er. Er macht das, was viele im Ausland machen: Er sucht Gleichgesinnte und findet die „Luxemburger Studenten in München“ (LSM), deren Präsident er schon bald darauf wird. Es ist ein guter Übungsplatz. Die luxemburgischen Wahlmünchener sind ein Mitglied von rund 40 studentischen Vereinigungen, die der „Association des cercles d’étudiants luxembourgeois“ (ACEL) angehören. 10.000 Studenten, sagt er, macht das aus. Seit Ende Dezember 2019 ist er Präsident der Dachorganisation. Für die ACEL ist die „Erste Hilfe für die Ersties“ eine ihrer drei selbst definierten Basisaufgaben.

Es gilt, vieles zu regeln

Die Neuankömmlinge haben viele Fragen und an vielen deutschen Hochschuleinrichtungen gibt es für sie eine ähnliche Anlaufstelle. Dort finden sie Hilfe und Unterstützung. Während in Deutschland die Befreiung vom obligatorischen Rundfunkbeitrag (GEZ) für Empfänger des Sozialstipendiums längst erreicht ist, kämpft die ACEL nun für ihre Mitglieder in Österreich darum. 890 Studenten, Stand zum Semester 2016/2017, studieren in Österreich, nicht alle davon haben ein Sozialstipendium. Es ist Bettendorfs Aufgabe und die seiner 13 Vorstandskollegen, jetzt dort eine Befreiung durchzusetzen. KFZ-Steuer-Regelung in Deutschland oder „Taxe d’habitation“ in Frankreich sind weitere „Baustellen“. „Netzwerken“ ist ein weiteres, weites Feld, auf dem die ACEL tätig ist. „Kontakte sind sehr wichtig“, sagt Bettendorf. „Ich merke an mir, wie viel mir das bringt.“

Der jährlich stattfindende „Studentebal“ auf der Wiese neben dem Parking Bouillon ist eines dieser „Events“, der viele Luxemburger, die im Ausland studieren, zusammenbringt. Im Nebeneffekt spült es Geld in die Vereinskasse der ACEL-Mitglieder, die dort an ihren Ständen für Essen und Getränke sorgen. Auf zwischen 500 bis 1.000 Euro Gewinn schätzt Bettendorf das Ergebnis dieses Abends im Juli für die Standbetreiber. „Sie brauchen das, um auf Veranstaltungen auf sich aufmerksam machen zu können“, sagt der neue Präsident. Eine dieser Veranstaltungen ist der „Student fir 1 Dag“, wo Schüler, die studieren wollen, potenziell infrage kommende Studienorte besichtigen können. Letztes Jahr ging es „im Test“ über die Großregion hinaus nach Zürich, München und Wien. Rund 400 Schüler aus Luxemburg haben daran teilgenommen und konnten die Studenten vor Ort aus Luxemburg mit Fragen löchern. Die Ziele für 2020 stehen noch nicht fest.

Praktika: Gesetzesvorlage ist auf dem Weg 

Das sind die Aufgaben „Information“ und „Netzwerken“. Das dritte Betätigungsfeld ist Politik im Sinne der Studenten. Kaum ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn kein Praktikum absolviert wurde. Viele Studiengänge schreiben das sogar verpflichtend vor und die meisten Studenten versuchen das in Luxemburg zu absolvieren. Bettendorf selbst hat seine beiden insgesamt 13 Wochen andauernden Praktika bei einem luxemburgischen Zulieferer von Technologie für die Stahlindustrie gemacht. In einem „bestehenden Rechtsvakuum“, wie das Gutachten zum aktuellen Gesetzesentwurf für die Regelung zur Ableistung von Praktika des Staatsrates bescheinigt. Seit März 2019 gibt es eine Gesetzesvorlage, die Praktika auf eine gesetzliche Basis stellt. „Es ist ein Kompromiss, den wir aber durchweg mittragen“, sagt Bettendorf und weiß sich damit einig mit Konkurrent „Union nationale des étudiant-e-s du Luxembourg“ (UNEL).

Der erreichte Kompromiss, der zur Abstimmung im Parlament ansteht, sieht vor, dass Anbieter von Praktika, die von den Hochschulen vorgeschrieben sind, diese bezahlen müssen. Sie dürfen nicht länger als neun Monate dauern. „Wir wollen das zunächst nicht, weil wir befürchtet haben, dass die Zahl der Praktikumsplätze in Luxemburg dadurch zurückgeht“, sagt Bettendorf. Diese Befürchtung hatte schon sein Vorgänger als ACEL-Präsident Pascal Thinnes. Sie ist nicht unberechtigt. Gerade mal acht Praktikumsplätze für 2020 offeriert die ACEL auf ihrer Seite unter „Jobs“. Alle anderen Angebote stammen aus 2019, es fehlt die Angabe „online seit …“. Ob sie noch aktuell sind, ist den Inseraten nicht zu entnehmen. „Wir sehen nicht nur das Geld, sondern die ECTS-Leistungspunkte und den Abschluss, der damit einhergeht“, sagt Bettendorf. Ohne die Punkte nach dem „European Credit Transfer System“ (ECTS) gibt es den Bachelor- oder Masterabschluss nicht.

Ein Anfang

Die zweite Form des Praktikums ist das freiwillige, das der beruflichen Orientierung gilt. Die Dauer dieses Praktikums darf zwölf Monate innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nicht überschreiten und es dürfen nur sechs Monate bei ein und demselben Arbeitgeber stattfinden. Laut Gesetzentwurf sollen die freiwilligen Praktika, die nicht länger als einen Monat dauern, nicht bezahlt werden. Bei einer Dauer von einem bis drei Monaten muss der Arbeitgeber dem Praktikanten ein Drittel des unqualifizierten Mindestlohns zahlen. Bei einer Dauer von drei bis sechs Monaten muss der Anbieter des Praktikums die Hälfte des unqualifizierten Mindestlohns zahlen. „Wir sind zufrieden, dass es überhaupt jetzt mal einen gesetzlichen Rahmen gibt“, sagt Bettendorf, der nach zwei Arbeitsministern und drei Vorgängern bei der ACEL sehnlichst auf die Abstimmung in der „Chamber“ wartet. Nicht nur er.

Praktika: Regelungen

Alle Praktika müssen Gegenstand einer Ausbildungsvereinbarung sein, die zwischen dem Praktikanten und dem Arbeitgeber unterzeichnet wird. Falls er minderjährig ist, muss der gesetzliche Vertreter des Praktikanten und der Praktikumsleiter unterzeichnen. In der Vereinbarung muss obligatorisch erwähnt werden: die dem Praktikanten anvertrauten Tätigkeiten; das Anfangs- und Enddatum des Praktikums und die maximale wöchentliche Dauer der Anwesenheit des Praktikanten, die Bedingungen für die Genehmigung der Abwesenheit, insbesondere für die Meldung an den Arbeitgeber; ggf. die Vergütung des Praktikanten; die Ernennung eines Tutors; alle Vorteile, die der Auszubildende erhält; das Sozialschutzsystem, das dem Praktikanten zugutekommt, insbesondere in Bezug auf Unfallversicherung.

De Studenteguide

Einen Studienratgeber gibt es seit letztem Jahr ebenfalls, wie auf der Seite des EL nachzulesen ist. Er beantwortet viele Fragen rund um den Start am Studienplatz.