Baustellenlärm verabschiedet sich bis 20. August

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Ab in den Urlaub: Wegen dem Kollektivurlaub Im Baugewerbe ruhen bis zum 20. August die Hämmer.

Ab Freitag können die Arbeiter im Hoch- und Tiefbau den Sommer so richtig genießen. Ab Montag werden dann die Klimatechniker, Gipser sowie Heizungsinstallateure ebenfalls ihren wohlverdienten Urlaub antreten. Der Kollektivurlaub wurde in den 70er Jahren von den Sozialpartnern ausgehandelt. Seitdem sind unzählige Unternehmen des Bauwesens dazu verpflichtet, ihre Arbeiter während einer festgeschriebenen Zeit für drei Wochen zu beurlauben.

In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, gibt es den Kollektivurlaub in dieser Form jedoch nicht. Firmen aus dem Ausland müssen ihre Aufträge in Luxemburg ebenfalls während dieser vorgeschriebenen Phase ruhen lassen oder sie müssen mit Strafen rechnen, warnt die Handwerkskammer Trier auf ihrer Homepage.

Es gibt Ausnahmeregelungen

Nicht alle Handwerkerbetriebe müssen am Kollektivurlaub teilnehmen, es können auch Ausnahmereglungen genehmigt werden. Um eine Ausnahmereglung zu erhalten, müssen sich die Firmen 30 Tage vor dem Kollektivurlaub schriftlich bei der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) melden und die Zahl der Arbeiter sowie die Gründe für einen Verzicht angeben. Dieses Jahr wurden rund 150 Sondergenehmigungen erteilt.

Die Ausnahmen gelten vor allem für Bauarbeiten an öffentlichen Gebäuden, Schulen, aber auch für die Baustelle der neuen Straßenbahn rund ums Glacis, damit die traditionelle „Schueberfouer“ ab dem 23. August ohne größeres Chaos stattfinden kann.

Vom Kollektivurlaub ausgeschlossen sind grundsätzlich die Fliesenleger, die Liftmonteure, Schreiner und Elektriker. Am 20. August endet der diesjährige Kollektivurlaub schon wieder.

Tobias Senzig
30. Juli 2017 - 12.39

Es handelt sich um ein Symbolbild. Baustellen verursachen nun einmal Lärm. Im Artikel steht nichts davon, dass sich jemand beschwert hat. Grüße aus der Redaktion.

De Wieler
30. Juli 2017 - 11.32

Ich halte mich täglich in Nähe der auf dem Bild gezeigten Baustelle auf (Europäischer Gerichtshof) und habe mich noch nie von Baustellenlärm gestört gefühlt. Wieso diese Kombination von dieser reisserichen Überschrift mit ausgerechnet diesem Bild? Haben sich Anwohner beschwert? Warum steht dann nichts darüber im Artikel?

Jek Hyde
28. Juli 2017 - 10.45

Armand Hoffmann. Jetzt können nicht nur die Arbeiter im Hoch- und Tiefbau den Sommer so richtig geniessen, sondern auch die durch Lärm, Schmutz und Staub belästigten, geplagten und gestressten Bürger!!!!!!!