Albanische Familie darf in Luxemburg bleiben

Albanische Familie darf in Luxemburg bleiben
Das Lyzeum in Esch, das von den Kindern der Familie besucht wird

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Das Bangen der albanischen Familie, die aus Luxemburg abgeschoben werden sollte, hat jetzt ein Ende: Die Mutter darf mit ihren beiden Kindern bleiben.

Das teilte Außenminister Jean Asselborn dem Tageblatt am späten Mittwochnachmittag mit. Die beiden Kinder besuchten bisher das „Lycée de garçons Esch“ und gelten als sehr gut integriert. Sie beherrschen mittlerweile alle drei Amtssprachen. Die Familie war vor fünf Jahren aus Albanien geflüchtet. Der Vater ist zwischenzeitlich verstorben.

Schülerkomitee protestierte gegen Abschiebung

Das Schicksal der Familie hatte Anfang August für Aufsehen gesorgt, als die Mitschüler der Kinder die Presse über die drohende Abschiebung in Kenntnis setzten. Einige Informationen, die das Schülerkomitee von einem Lehrer erhalten hatte, stellten sich jedoch als falsch heraus (das Tageblatt berichtete).

Nach einem Treffen mit der Familie habe man dennoch beschlossen, zum Wohle der Kinder zu handeln, so Asselborn.

Aline Pabst

Fruppsi
31. August 2017 - 14.09

Der Vater war gar nicht Anwalt. Er hat gelogen.

marek
31. August 2017 - 11.40

vielleicht erleben wir es noch, wie der Rechtsstaat zu Tode getrampelt wird.

Lucas
31. August 2017 - 9.51

Dee "béise" Schmitt an dee "gudden" Asselborn. Wou bleiwen do Logik a Konsequenz? Mat Präzedenzfäll mécht ee keng Politik! Wéi vill Leit sinn/kommen an sou eng ähnlech Situatioun? A muss d'Police sou Leit ëmmer an der Schoul ofhuelen, fir dem zoustännege Minister déi noutwenneg Publicitéit ze schafen? Duerno ass hien dann dee "gudden" an d'Police als onschëllegt Instrument mëssbraucht? Et kéint ee mengen, et stéinge Wahlen virun der Dier.

marek
31. August 2017 - 8.42

@plappermäulchen, ich kann mich an die vorigen Artikeln zu diesem Thema erinnern. Da waren Sie aber ganz anderer Meinung! Sind Sie vielleicht vom Horoskop Zwilling, die tun öfter ihre Meinungen ändern, oder sind Sie nur Schreibwüstling?

plappermäulchen
31. August 2017 - 4.53

Der Vater wurde einigen Berichten zufolge ermordet, weil er Anwalt war, vielleicht für die falsche Seite. Er pendelte auch zwischen den zwei Ländern umher. Bei allem Respekt für diese Entscheidung, stelle ich mir dann die Frage: Afrikaner, die aus einem kleinen Dorf stammen, deren Familienmitglieder ermordet wurden (nicht verfolgbar), bekommen die auch einen Sonderstatus? Offensichtlich, der Vater war bestimmt kein Kleinverdiener in seinem Land, man lese die vorigen Artikel, fangen wir jetzt an nach Status auszuweisen respektive aufzunehmen? Ein Flüchtling, der sich leisten kann, umherzupendeln, wieviel Geld besitzt er? ... die meisten Luxemburger könnten sich das Ticket für eine Allez-Retour-Reise für Ferien in das Land kaum leisten. Also bedürftig sieht anders aus ... Hat die Familie ... damals, als der Vater noch in seinem Heimatland arbeitete, von Luxemburg auch Geld erhalten? Ich hoffe, es klingt nicht rassistisch, aber Fragen müssen doch erlaubt sein ...

Casino
30. August 2017 - 18.21

Es gibt aber nur eine Landessprache in Luxemburg und dann 3 Amtssprachen. Es müsste also richtig heissen: "Sie beherrschen mittlerweile alle drei AMTSSPRACHEN."