Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage führender Mobilfunkanbieter gegen die sogenannte Roaming-Verordnung ab. Die 2007 erlassene und bis 2012 gültige Regelung legt Höchstpreise für Mobilfunkgespräche im Ausland fest.
Nach Auffassung des Gerichts war dies erforderlich, um die Kunden vor zu hohen Preisen zu schützen. Die Mobilfunkbetreiber hatten zuvor bei Auslandsgesprächen enorme Gewinne eingestrichen. Nach Darstellung der EU-Kommission beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 Prozent. Die erheblichen Preisunterschiede zwischen Inlands- und Auslandsgesprächen hätten zudem die freie Entfaltung des EU-Binnenmarktes behindert, so das Urteil weiter.
Geklagt hatten Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange. In der ursprünglichen Fassung der Verordnung war vorgesehen, dass sie am 30. Juni 2010 außer Kraft tritt.
Im Juni 2009 wurde die Verordnung durch eine neue Verordnung geändert, mit der die Preisdeckelung auf SMS und die Datenübertragung ausgeweitet wurden. Zugleich wurde die Geltung der Verordnung bis zum 30. Juni 2012 verlängert.
APN
De Maart
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