BGL gibt Kundendaten an die USA

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(Tageblatt-Archiv)

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Die BGL BNP Paribas wird Kundendaten an die USA geben und in den kommenden Tagen alle betroffenen Kunden kontaktieren. Sie erfüllt damit Auflagen eines US-Gesetzes.

Das US Gesetz über ausländische Steuerzahler (Foreign Account Tax Compliance Act, FATCA) hat Auswirkungen auf Luxemburg. Der BNP Paribas Konzern, zu dem auch die BGL BNP Paribas in Luxemburg gehört, will sich in allen Ländern, in denen das Institut vertreten ist, den Bestimmungen des US Gesetzes anpassen. Das teilt die Finanzgruppe auf ihrer Luxemburger Website in deutscher Sprache mit. Bis zum 1. Juli 2014, sollen weltweit in allen Tätigkeitsfeldern und in allen Ländern alle geeigneten Maßnahmen ergriffen worden sein, „um eine Fatca-Compliance“ herzustellen, heißt es in der Mitteilung.

Bei Kontoeröffnungen sollen zukünftig auch Daten erfasst werden, „die es ermöglichen sollen, US-amerikanische Gebietsansässige und Staatsbürger einschließlich Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu erkennen“, heißt es auf der Website. Finanzinstitute, Lebensversicherer, Investmentunternehmen wie Fonds, die Geschäftspartner der BNP Paribas Gruppe sind, können sich schon seit August 2013 bei der US-Steuerbehörde (IRS) registrieren lassen und dort eine Steuernummer erhalten, teilt die Bank weiter mit.

Die Pariser Finanzgruppe will mit dieser Maßnahme ihren Status als „teilnehmende Finanzgruppe in den USA“ erhalten. Würde sie das nicht tun, drohten ihr Sanktionen. Außerdem müsste die BGL BNP Paribas auf Kapitaleinnehmen ihrer Kunden aus den USA eine 30prozentrige Quellensteuer erheben, an die US-Steuerbehörde abführen und der US-Steuerbehörde alle Kapitaleinkünfte während eines Jahres mitteilen. Mit der Meldung der Kunden entledigt die Gruppe mit ihrer Luxemburger Einheit BGL sich dieser Aufgabe und verlagert sie auf ihre Kunden, die sich direkt mit der amerikanischen Steuerbehörde auseinandersetzen müssen.

Was ist FATCA?

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-Gesetz, das vorsieht bestimmte Informationen über Konten von US-Steuerzahlern außerhalb der Vereinigten Staaten jährlich an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu melden.

Dieser rechtliche Rahmen bezieht sich auf „US-Personen“, worunter neben US-Staatsbürgern auch in den Vereinigten Staaten ansässige Personen zu verstehen sind. FATCA verpflichtet Finanzinstitute, folgende Daten dieser Personen jährlich an den IRS zu übermitteln: die Identität des Kontoinhabers, den Kontostand, die Finanzerträge und in Zukunft auch eine Übersicht über die Bruttoerlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die erstmalige Meldung von September 2015 wird das Jahr 2014 betreffen. Danach wird dieses Reporting jedes Jahr erfolgen. Die Meldung betrifft auch die Konten von juristischen Personen aus den USA oder alternativ von vermögensrechtlichen Einheiten, deren Eigentümer US-Steuerzahler sind.

Wie wird FATCA umgesetzt?

Die Umsetzung von FATCA wird zumeist im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen (Intergovernmental Agreements – IGA) erfolgen. Die auf das IGA folgenden nationalen Umsetzungsgesetze ermöglichen die Übermittlung von bestimmten Informationen, die Bank- und Steuerangelegenheiten zwischen Ländern betreffen und schreiben diese verbindlich vor.

Eine ganze Reihe von Ländern, unter anderem auch das Großherzogtum Luxemburg und die Mehrzahl der europäischen Länder, haben sich für den zwischenstaatlichen Ansatz entschieden. Diese Länder haben sich verpflichtet, FATCA in zwingendes nationales Recht zu überführen. In denjenigen Ländern, die sich nicht für ein IGA entscheiden, wird FATCA durch eine zwischen dem IRS und Finanzinstituten abgeschlossene Vereinbarung umgesetzt.