FußballViereinhalb Jahre Gefängnis für Dani Alves

Fußball / Viereinhalb Jahre Gefängnis für Dani Alves
Dani Alves wurde in Barcelona verurteilt Foot: Alberto Estevez/AFP

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Schuldig der Vergewaltigung, so lautet das Urteil gegen den früheren brasilianischen Fußballstar Dani Alves. Eine Richterkammer in der spanischen Mittelmeermetropole Barcelona sah es als erwiesen an, dass der heute 40 Jahre alte Ex-Nationalspieler kurz vor Silvester 2022 eine junge Frau auf der Toilette einer Diskothek in Barcelona vergewaltigte. Alves, der für den FC Barcelona, für Juventus Turin und Paris Saint-Germain spielte, hatte die Vorwürfe bestritten.

Die frühere Fußball-Legende muss das Opfer, eine junge Spanierin, mit 150.000 Euro entschädigen. Zudem muss Alves auch nach seiner Freilassung aus der Haft sich einer Überwachung durch die Behörden unterwerfen. Zu diesen Auflagen gehört, dass er sich regelmäßig bei der Justiz melden muss, seinen Aufenthaltsort mitzuteilen hat und sich dem Opfer weder nähern noch zu ihm Kontakt aufnehmen darf. Alves sitzt bereits seit einem Jahr in U-Haft, was auf die Gefängnisstrafe angerechnet wird. Er kann gegen das Urteil, das am Donnerstag verkündet wurde, Berufung einlegen.

Nach Überzeugung des Landgerichts in Barcelona hat Alves bei der Vergewaltigung brutale Gewalt angewandt. „Der Angeklagte ergriff das Opfer und warf es auf den Boden.“ Dort habe er die Frau so festgehalten, dass sie sich nicht bewegen konnte, und sie vergewaltigt – obwohl die Frau sich gewehrt habe, „Nein“ gesagt habe und darum gebeten habe, von ihr abzulassen. Das Gericht stellte aber auch klar, dass es beim Tatbestand einer Vergewaltigung keine Rolle spiele, ob sich das Opfer „heldenhaft gewehrt“ habe oder nicht.

Schon im Bericht der Ermittler hatte es geheißen, dass die Aussagen der jungen Frau „eindeutig, glaubwürdig und stimmig“ seien. Die DNA- und Spermaspuren sowie Verletzungen, die am Körper des Opfers gefunden wurden, stützten ihre Ausführungen. Der beschuldigte Fußballer hatte hingegen widersprüchliche Angaben gemacht und seine Version der Dinge im Laufe der Untersuchung mehrmals geändert.

Zunächst hatte Alves angegeben, er kenne die Frau, die ihn angezeigt hatte, überhaupt nicht. Später, als Bilder von Sicherheitskameras und Daten der Gerichtsmediziner das Gegenteil belegten, sagte er: „Es war einvernehmlicher Sex.“ Die letzte Version, die von Alves’ Verteidigerin im Prozess präsentiert wurde, lautet: Der Ex-Fußballer sei in der Nacht des Geschehens betrunken gewesen und deswegen nur vermindert schuldfähig.

Der Druck von Alves, seiner Familie und seinen Fans auf die junge Spanierin, die den prominenten Ex-Kicker mit ihrer Aussage vor Gericht gebracht hatte, war groß. In sozialen Netzwerken lief eine Kampagne, mit der die Frau unglaubwürdig gemacht werden sollte. Auch Alves’ Verteidigerin bemühte sich, die Aussagen der Frau zu erschüttern. Kurz vor Prozessbeginn hatte Alves versucht, per Scheckheft eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Frau lehnte ab. Sie wolle kein Geld, sondern Gerechtigkeit, sagte sie.

Spanien ist heute ein Land, in dem sexuelle Übergriffe sehr hart bestraft werden. Im Herbst 2022 wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Seitdem gilt in Spanien die „Nur-ein-Ja-ist-ein-Ja-Norm“, die besagt, dass jegliche sexuelle Beziehung, die nicht ausdrücklich von einer Frau gebilligt wird, als Vergewaltigung gilt. Der Umstand, dass keine Gegenwehr vorliegt, darf nicht mehr strafmildernd gewertet werden.