Waffenlieferungen an IsraelWegen „Beihilfe zum Völkermord“: Nicaragua will Deutschland verklagen

Waffenlieferungen an Israel / Wegen „Beihilfe zum Völkermord“: Nicaragua will Deutschland verklagen
Im Friedenspalast, dem Sitz des Internationalen Gerichtshofs, beginnen am Montag die Anhörungen zur Klage Nicaraguas Foto: Patrick Post/AP/dpa

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Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag beginnen am Montag die Anhörungen zu einer Klage Nicaraguas wegen angeblicher Beihilfe zum Völkermord. Es geht um die deutsche Unterstützung Israels während des Gazakriegs.

Der Gazakrieg beschäftigt seit Monaten auch den Internationalen Gerichtshof (IGH). Erst reichte Südafrika Ende Dezember eine Klage gegen Israel ein mit dem schweren Vorwurf des Völkermordes. Israel weist das zurück und argumentiert, dass es sich nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober im Einklang mit dem Völkerrecht selbst verteidige. Seit März gibt es zusätzlich eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland: Der Bundesrepublik wird vorgeworfen, etwa durch Rüstungslieferungen an Israel „die Begehung eines Genozids“ im Gazastreifen zu begünstigen. Das Auswärtige Amt nennt die Vorwürfe haltlos. Erste Anhörungen sind am Montag und Dienstag im Friedenspalast in der niederländischen Stadt Den Haag anberaumt, wo das höchste Gericht der Vereinten Nationen seinen Sitz hat.

Beihilfe ist eine Tat, die eine Haupttat voraussetzt. Und die Haupttat, in diesem Fall Völkermord, muss erst einmal festgestellt werden, bevor Beihilfe festgestellt werden kann.

Stefan Talmon, Völkerrechtler

Der Bonner Völkerrechtler Stefan Talmon äußerte sich im Gespräch mit unserer Redaktion skeptisch zum Beihilfe-Vorwurf. „Meiner Meinung nach ist die Klage Nicaraguas aus verfahrensrechtlichen Gründen zum Scheitern verurteilt“, sagte er. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Bonn erläuterte: „Beihilfe ist eine Tat, die eine Haupttat voraussetzt. Und die Haupttat, in diesem Fall Völkermord, muss erst einmal festgestellt werden, bevor Beihilfe festgestellt werden kann.“ Es bestehe hier eine prozedurale Hürde, die Nicaragua überwinden müsse – zumindest im Hauptsacheverfahren.

Veränderter Tonfall der Bundesregierung

Aktuell steht das Verfahren noch am Anfang, wo das Gericht zunächst über einstweilige Maßnahmen entscheidet. Erst dann folgt das Hauptsacheverfahren. Nicaragua verlangt vorläufige Anordnungen des Gerichts mit der Aufforderung an Deutschland, insbesondere seine militärischen Hilfen für Israel unverzüglich einzustellen. Talmon sagte: „Falls Nicaragua einen Teilerfolg bei den einstweiligen Maßnahmen erringt, dann nur wegen der in diesem Verfahrensstadium extrem niedrigen Beweisanforderungen.“

Das sieht im Hauptsacheverfahren anders aus. Der Völkerrechtler weist darauf hin, dass die Beweispflicht bei Nicaragua liegt und die Anforderungen bei Völkermord besonders hoch sind: „Nicaragua müsste nachweisen, dass Deutschland wusste, dass Israel beabsichtigt, Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen zu begehen, und dass die gelieferten Waffen zu Völkermordhandlungen eingesetzt werden. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass Nicaragua dies gelingen wird.“ Deutschland argumentiert, dass Waffen geliefert werden, damit Israel sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriff der Hamas verteidigen kann.

Talmon bemerkt allerdings einen veränderten Tonfall, seit der Gazakrieg in Den Haag beleuchtet wird: „Von Oktober bis Januar hat die Bundesregierung immer gesagt: Israel hat ganz klar ein Recht auf Selbstverteidigung, um sich gegen den Terror der Hamas zu verteidigen. Und das muss im Rahmen des Völkerrechts geschehen. Seit Januar oder Februar weist Deutschland sehr viel ausdrücklicher auf die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht hin. Es wird betont, dass Israel humanitäre Hilfe in den Gazastreifen lassen muss, weil das humanitäre Völkerrecht dies fordert.“

Den Vorwurf Nicaraguas, dass Deutschland wegen eines Zahlungsstopps an das Palästinenserhilfswerk UNRWA der Verpflichtung nicht nachkommt, alles zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern, lässt Talmon nicht gelten. „Die temporäre Aussetzung von freiwilligen Zahlungen an eine Hilfsorganisation stellt noch keine Teilnahme an einem Völkermord dar.“ Eine erste Entscheidung des UN-Gerichts dürfte bis Ende des Monats fallen.