Luxemburg-StadtWarum liegengelassener Hundekot in der Hauptstadt bald teuer werden kann

Luxemburg-Stadt / Warum liegengelassener Hundekot in der Hauptstadt bald teuer werden kann
Die städtische Polizeiverordnung hält 17 Tatbestände fest, die bald von den Gemeindebediensteten kontrolliert werden können Foto: Editpress/Alain Rischard

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In Esch gilt diese bereits, in Luxemburg-Stadt wird das ab dem 15. April der Fall sein: die Kompetenzerweiterung der sogenannten „Agents municipaux“. Heißt konkret: Auch in der Hauptstadt können die Gemeindebediensteten bald kleinere Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Vorbei die Tage, in denen „Agents municipaux“ ausschließlich das Falschparken kontrollieren. Ein Gesetz von Juli 2022 sieht nämlich vor, dass sie mehr Kompetenzen bekommen sollen. Nachdem das in Esch bereits der Fall ist, zieht nun die größte Stadt des Landes nach: Auch in Luxemburg werden die Gemeindebediensteten nun kleine Verstöße gegen die Polizeiverordnung ahnden. Das teilten Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und der Erste Schöffe Maurice Bauer (CSV) am Donnerstag beim sogenannten „City Breakfast“ mit. 

Festgehalten sind die 17 Tatbestände in Kapitel IV der städtischen Polizeiverordnung (Artikel 44 bis 60). Diese beziehen sich zum Beispiel auf liegengelassenen Hundekot, Ruhestörung oder das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum. So heißt es beispielsweise laut Artikel 53: „Es ist dem Halter verboten, die Exkremente seines Hundes an öffentlichen Orten liegenzulassen.“ Verstöße gegen diesen und andere Artikel können die Gemeindebediensteten künftig mit einer Geldbuße von 25 Euro ahnden. Wird diese innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Verstoßes nicht gezahlt, kann eine Strafe von 25 bis zu 250 Euro fällig werden.

Ab dem 15. April

Insgesamt 77 „Agents municipaux“ von der städtischen Dienststelle für Parkflächen werden künftig die Einhaltung von 17 Artikeln der städtischen Polizeiverordnung kontrollieren. Vier Bedienstete haben laut Lydie Polfer inzwischen die Befugnis dazu, auch alle anderen Artikel – darunter zum Beispiel der umstrittene Artikel 42 zum Bettelverbot – zu überprüfen. Denn, so die Bürgermeisterin: „Am 20. Februar wurden sie vereidigt und können nun alles sanktionieren, was in unserer Polizeiverordnung steht.“

Die städtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und der Erste Schöffe Maurice Bauer (CSV) präsentierten am Donnerstag den Flyer, mit dem die Bevölkerung auf die Neuerung aufmerksam gemacht wird
Die städtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und der Erste Schöffe Maurice Bauer (CSV) präsentierten am Donnerstag den Flyer, mit dem die Bevölkerung auf die Neuerung aufmerksam gemacht wird Foto: Editpress/Alain Rischard

Ab dem ersten Tag nach den Osterferien, dem 15. April, können die städtischen „Agents municipaux“ Verstöße gegen die 17 Tatbestände feststellen. Mit Flyern und einer Sensibilisierungskampagne – die laut Lydie Polfer seit Beginn dieser Woche läuft – soll die Bevölkerung ab jetzt über die Neuerung informiert werden. Mehr Informationen auf der Webseite der Gemeinde: vdl.lu.


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plop
23. Februar 2024 - 18.58

@Staater Net schlecht bemierkt. Mais an e puer Meint hun d'Korintekackerten an d'Mirenoeker hai zu Letzebuerg aaner Problemer. Cf. Weltpolitik.

Staater
23. Februar 2024 - 15.37

Und wie ist es mit in Haus-Geschäftseingängen liegengelassenen Menschenkot? Den machen die Einwohner und Geschäftsleute weiterhin selber weg. G R A T I S

Nomi
23. Februar 2024 - 13.10

Eng Police Municipale muss zo'ustaenneg sinn fir All Gemengenreglementer ze kontrollei'eren. Et sief dann datt se mussen d'Police ruffen fir verschidden delikter zur Unklo ze brengen !

Romain
23. Februar 2024 - 11.13

25€. Das ist viel zu wenig. Wer sich ein Tier leisten kann soll auch dafür bezahlen. Ich schei… ja auch nicht in der Gegend herum