„Wir sehen uns vor Gericht“

„Wir sehen uns vor Gericht“
(Reuters)

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Die US-Regierung ist mit ihrem Einreisestopp für Muslime auch vor einem Berufungsgericht abgeblitzt. Trumps Gegner feiern den Etappensieg.

Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern dürfen weiter in die USA reisen – das hat ein Bundesberufungsgericht mit seiner Entscheidung festgelegt. Doch der Streit um das Einreiseverbot ist noch nicht beigelegt.

Eine „politische Entscheidung“ hat US-Präsident Donald Trump die Anordnung eines Bundesberufungsgerichts genannt, dass das von ihm veranlasste Einreiseverbot weiter ausser Kraft gesetzt bleibt. Im Weissen Haus sagte er am Donnerstag, er glaube nicht, dass die Entscheidung seine Präsidentschaft untergrabe. Seine Regierung werde „den Fall gewinnen“. Nach dem Entscheid ist nun die Frage, wie der Streit juristisch weitergeht. Gegner des Einreiseverbots sehen sich im Vorsprung.

„Nun, Mister Präsident, wir sahen Sie gerade vor Gericht und wir haben Sie besiegt“, twitterte der Gouverneur von Washington, Jay Inslee, am Donnerstag. Trump hatte zuvor in dem sozialen Netzwerk geschrieben, man werde sich vor Gericht wiedersehen. Washington und Minnesota hatten gegen den Einreisestopp für Staatsbürger aus sieben islamischen Ländern Klage eingereicht.

Inslee schrieb, Washington habe mit Blick auf die Verfassung, auf Regeln für Geschäfte und die Studenten von Hochschulen eine Richtung vorgegeben. Unter anderem hatte der Generalstaatsanwalt des Staates vor Gericht angeführt, dass die Universitäten von Washington darunter zu leiden hätten, dass ihre Studenten ihre Studien nicht fortsetzen könnten – etwa, weil sie nach der Trump-Anordnung in Übersee festsäßen.

Mit seiner Entscheidung hatte das neunte Bundesberufungsgericht in San Francisco eine vorherige Anordnung eines Bundesrichters in Seattle bestätigt. James Robart hatte schon vergangene Woche erklärt, das Einreiseverbot werde vorläufig ausgesetzt.

Gericht gibt Regierung in einem Punkt recht

Das US-Justizministerium ging dagegen in Berufung und argumentierte, der Präsident habe durch die Verfassung gedeckt das Recht, Einreiseverbote auszusprechen. Gerichte könnten dies im Nachhinein nicht anzweifeln.

Das Bundesberufungsgericht gab der US-Regierung dann aber nur in einem Punkt Recht: Normalerweise könne eine Anordnung einer niedrigeren Instanz nicht vor dem Gremium zur Berufung gebracht werden. Doch in diesem Fall sei das öffentliche Interesse sehr groß und die Zeit dränge. Mit seinem Dekret hatte Trump das Einreiseverbot für 90 Tage festgelegt. Je nachdem, wie lange ein Gerichtsstreit durch niedrigere Instanzen gedauert hätte, wäre das Verbot also schon vor einer Entscheidung wieder Geschichte gewesen.

Die „Eine-Million-Dollar-Frage“

Diese Problematik gilt auch für einen kommenden Gerichtsstreit: Es ist fraglich, ob die ursprünglich angesetzte Dauer des Einreisestopps nicht bereits abgelaufen ist, bevor der Oberste Gerichtshof den Fall überhaupt bearbeiten könnte. Es sei nun die „Eine-Million-Dollar-Frage“, ob Trump vor den Supreme Court ziehen werde, sagte ein Rechtsprofessor aus Houston, Josh Blackman.

Die Beraterin des Weißen Hauses, Kellyanne Conway, schlug unterdessen vor, nun die Sachlage des Dekrets vor Gericht zu verteidigen. „Es wurde nicht auf Sachlage argumentiert. Jetzt haben wird die Möglichkeit und wir freuen uns darauf.“

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts war nach der ersten von Bundesrichter Robart nun bereits der zweite juristische Rückschlag für die Trump-Regierung. Nachdem er die Exekutivanordnung verfügt hatte, war es landesweit zudem zu zig Protesten mit Hunderten Teilnehmern gekommen.