Samstag25. Oktober 2025

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„Wie eine heiße Kartoffel herumgereicht“

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LUXEMBURG - Seit geraumer Zeit gibt es in Luxemburg größere Unklarheiten bzw. Probleme im Zusammenhang mit der Ausbildung zum "Assistant social".

Für den größten Unmut sorgt bei den Betroffenen, dass das neunmonatige Praktikum im vierten Ausbildungsjahr in keinster Weise entlohnt wird. Mit einem neuen Reglement wollen die zuständigen Minister Klarheit schaffen.

Will man eine Ausbildung zum Sozialarbeiter machen, bieten sich einem zwei Möglichkeiten. Entweder man studiert im Ausland – fast ausnahmslos handelt es sich hierbei um Belgien – oder aber an der Universität in Luxemburg. Mit dem Unterschied, dass es an der Uni Luxemburg kein spezifisches Studium für angehende Sozialarbeiter gibt (s. Tageblatt vom 3. März 2012).

Spezialisierung

Bis zum sechsten Semester, also zum Bachelor, belegen angehende Sozialarbeiter in Luxemburg die gleichen Kurse wie zukünftige Erzieher. In einem vierten Ausbildungsjahr, das sich aus einem neunmonatigen Praktikum (mit „mémoire“) und einem Examen zusammensetzt und zu einem „Diplôme d’Etat“ führt, spezialisieren sie sich zum Sozialarbeiter.

Dieses vierte Jahr absolvieren aber auch die meisten aus Belgien kommenden Studenten. „Theoretisch könnte man auch ohne Staatsdiplom in Luxemburg arbeiten, vorausgesetzt man hat eine ‚Reconnaissance‘, die man entweder über den Weg einer Prüfung oder aber eines Praktikums erhält. Allerdings verlangen zahlreiche Arbeitgeber diesen Abschluss“, erklärt Serge Grissius dem Tageblatt gegenüber. Grissius hat in Brüssel studiert und macht nun in Luxemburg sein viertes Jahr.

Ab diesem vierten Jahr beginnen, wenn man so will, dann auch die Probleme für die angehenden Sozialarbeiter, wie Sarah Goelhausen, die ihre Ausbildung in Luxemburg absolviert, uns gegenüber betont.

Keine Entlohnung

Das zum Erlangen des „Diplôme d’Etat“ obligatorische Praktikum wird nämlich nicht entlohnt. Außerdem gelten die angehenden „Assistants sociaux“ nicht als Studenten, Anrecht auf ein Stipendium haben sie demnach nicht, Kindergeld gibt es auch keins.

„Zum (Über-)Leben müssen Praktikanten im vierten Jahr entweder nebenher arbeiten oder aber auf ihre Eltern zurückgreifen“, beschreibt Aurélie Noël, die ihre drei ersten Ausbildungsjahre in Namur absolviert hat, die schwierige Situation. „Eine alles anders als ideale Situation.“

Reaktion der Regierung

Einen diesbezüglichen Brief der Studenten hat Premierminister Jean-Claude Juncker, wie die ebenfalls betroffenen Angèle Flick und Christine Minden erklären, mit dem Verweis beantwortet, dass er die zuständigen Regierungsmitglieder, Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo und Hochschulminister François Biltgen, mit der Ausarbeitung einer Lösung betraut habe. Weitere Reaktionen blieben trotz Anfragen bei verschiedenen Behörden derweil aus, Unterstützung erfuhren die betroffenen jungen Erwachsenen bislang lediglich von den beiden Berufsvertretungen im Land. „Niemand scheint für uns so richtig zuständig zu sein oder sein zu wollen“, bemängeln die zukünftigen Sozialarbeiter. „Wir werden wie eine heiße Kartoffel herumgereicht.“

Aber möglicherweise gibt es Licht am Ende des Tunnels: Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo, der sich auch bereit erklärte, die betroffenen Jugendlichen zu treffen, hat zusammen mit Hochschulminister François Biltgen einen Reglementsentwurf ausgearbeitet, um die Ausbildung zum „Assistant social“ genauer zu definieren und festzulegen. Dieser Entwurf könnte in Bälde dem Ministerrat vorgelegt werden, wie Di Bartolomeo dem Tageblatt sagte.

Neues Reglement

François Biltgen, der diese Aussage bestätigte, erklärte uns, dass mit dem neuen Reglement vor allem die Kompetenzen, die ein „Assistant social“ vorweisen muss, um in Luxemburg als solcher arbeiten zu dürfen, präzisiert würden. Praktisch würde damit das Staatsdiplom abgeschafft. Über die Studiendauer – sind drei oder vier Jahre Vorschrift? – wird das Reglement nichts sagen. „Schließlich ist die Situation seit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Direktive im Jahr 2009 ganz klar. Der Beruf des Sozialarbeiters setzt einen Bachelor voraus“, sagt Biltgen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Fälle, in denen, wie die Studenten erklärten, ein „Diplôme d’Etat“ in einigen Jobs eine Bedingung darstelle, seien ihm nicht bekannt. Und nicht zulässig. Wenn jemand sich zu einem vierten Jahr entschließe, dann geschehe dies einzig und allein auf freiwilliger Basis. Biltgen gesteht gleichzeitig aber auch ein, dass diese Tatsache einigen Auszubildenden möglicherweise nicht bekannt sei. Ob und inwiefern die Uni.lu in der Folge einen „Assistant social“-Bachelor anbiete, darüber müsse auch noch diskutiert werden.

Was nun die (rückwirkende) finanzielle Unterstützung der sich aktuell im vierten Jahr befindlichen „Studenten“ angeht, so wissen weder Di Bartolomeo noch Biltgen eine Lösung. Einerseits dürften die Betroffenen nicht anders behandelt werden als ihre Kollegen im Vorjahr, andererseits hätten sie aber weder Anrecht auf Kindergeld noch auf Studienbörsen. Eine Lösung soll nun im Ministerrat gefunden werden.