Verteidiger plädieren auf Freispruch

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Vor Gericht wurde am Donnerstag der Prozess um den Überfall auf das Casino 2000 in Mondorf vom 5. März 2011 fortgesetzt. Die Täter sind professionell vorgegangen, am Tatort wurden keine Beweise gefunden.

Es sind filmreife Szenen, die sich am 5. März 2011 gegen 2.00 Uhr im Casino in Mondorf abgespielt haben. Vier Männer stürmten in die Spielhalle. Sie trugen Waffen, darunter eine Kalaschnikow bei sich. Mit einem Vorschlaghammer zerschlugen die Täter das Sicherheitsglas der Kasse und erbeuteten 85.000 Euro. Anschließend flüchteten sie mit einem BMW M3. Am Tatort wurden keinerlei Spuren gefunden. Angeblich waren die Täter zu fünft, einer von ihnen wartete im Fluchtauto. Nun müssen sich zwei Männer vor den Richtern verantworten: J. und M. Es war, laut Augenzeugen, j, ein Hüne, der mit dem Vorschlaghammer das Glas zertrümmerte. Ein weiterer Verdächtiger sitzt wegen einer anderen Tat in Frankreich in Haft. Von den beiden anderen Tätern fehlt noch immer jegliche Spur.

Kurze Zeit nach dem Überfall wurden bei einer Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Brüssel zwei Wagen gefunden, darunter der BMW M3, der als Fluchtwagen beim Überfall benutzt wurde. In dem anderen Wagen, einem Audi S8 wurden indes DNA-Spuren von beiden Angeklagten gefunden, im BMW M3 nur die DNA-Spuren von J.

Die Gestik des Täters

Zu Beginn der Sitzung vom Donnerstag unterstrich ein Polizeibeamter der „Police des jeux“, der sich zur Tatzeit zufällig im Casino aufhielt, dass die Bewegungen der Person, die das Sicherheitsglas zerschlug zum Angeklagten J. passen würden. Auch das Sprachakzent von J. würde jenem gleichen, der damals im Casino war.

Der Verteidiger von M., Me Paul Minden, plädierte aber auf Unschuld für seinen Mandanten. Es gebe keinerlei Beweise, dass M. am 5. März 2011 in Mondorf dabei war. Me Minden erklärte, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Fahrzeugkontrolle in Belgien und der Tat in Mondorf geben würde. „Mein Mandant wurde nicht gerichtlich verfolgt, was die DNA-Spuren im Audi S8 angehen. Hier liegt also keine Straftat vor“, so der Rechtsanwalt.

M. hatte am Mittwoch im Zeugenstand verschiedene Fragen der Richter nicht beantwortet. Me Minden wies am Mittwoch und Donnerstag darauf hin, dass jeder Beschuldigte das Recht habe Fragen nicht zu beantworten. Anschließend ging der Verteidiger auf den Schuhabdruck ein, der am Tatort in Mondorf gefunden wurde. Laut Anklageschrift würde der Abdruck zu den Schuhen von M. passen. Me Minden unterstrich in seinem Plädoyer, dass sein Mandant zwar Sportschuhe besitze, die fast die gleiche Sohle haben, wie der gefundene Abdruck. „Es handelt sich dabei um die gleiche Marke aber um ein anderes Model“, so der Rechtsanwalt. Genau deswegen forderte der Verteidiger den Freispruch für seinen Mandanten. M. hätte laut Me Minden nicht das Profil eines Schwerverbrechers auch wenn er bereits wegen kleineren Delikten in Frankreich verurteilt wurde.

Danach plädierte Me Philippe Stroesser ebenfalls auf Freispruch für seinen Mandanten., J. Auch Stroesser unterstrich, dass die Fakten in Belgien nichts mit dem Überfall in Mondorf zu tun hätten. Der Verteidiger bemerkte, dass nur Ermittlungen gegen seinen Mandanten angestrengt wurden.

Der Prozess, für den ursprünglich drei Verhandlungstage vorgesehen waren dauert nun bereits fünf Tage und ist immer noch nicht abgeschlossen. Er wird am Freitag mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.