Samstag1. November 2025

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„Transit durch Luxemburg nicht verboten“

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LUXEMBURG - Die Osloer Konvention zur Ächtung der Streubomben verbietet keineswegs den Transit von derlei Waffen durch Luxemburg. An diese Lücke erinnert Handicap International Luxemburg.

Indirekt Schützenhilfe leistet der Luxemburger Regierung ausgerechnet jene Organisation, die sich seit Jahren um das Verbot von Streubomben stark gemacht hat. Im Zusammenhang mit der Polemik um den möglichen Transit von der derlei Waffen über den Flughafen Luxemburg – obwohl das Land die Konvention zur Ächtung dieser Bomben unterzeichnet hat – weist Handicap International auf eine gravierende Lücke im internationalen Vertragswerk hin, das im Dezember 2008 in Oslo unterschrieben worden ist. Tatsächlich verbietet Artikel 1 der Konvention den Unterzeichnerstaaten die Benutzung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und den Verkauf von Streumunition. Ein Transitverbot durch einen der Unterzeichnerstaaten wird jedoch nicht ausdrücklich ausgesprochen, so Handicap International.

Die Diskussion um den Transfer von Kassettenbomben via Luxemburg entbrannte nach der Bekanntgabe von geheimen US-Diplomatendepeschen aus Luxemburg nach Washington durch Wikileaks. Darin hatten hohe Beamte Luxemburgs der US-Vertretung in Luxemburg zugesichert, Transporte von derlei Waffen seien auch in Zukunft noch via Luxemburg möglich seien.

Zusicherung vor der Annahme der Osloer Konvention

Diese Zusicherungen seien 2007 und 2008, noch während der Verhandlungsphase, gemacht worden, so Handicap International. Die Osloer Konvention trat am 1. August 2010 in Kraft. Die Behauptungen von Wikileaks erlaubten es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu behaupten, dass Luxemburg nach der Unterzeichnung der Konvention den Transfer von Streubomben über den Findel weiterhin genehmigt habe, so die Organisation. Sollte dies dennoch der Fall gewesen sein, was laut Konvention nicht verboten ist, müsse Luxemburgs Regierung diplomatischen Druck auf seine militärischen Partner ausüben, um derlei Operationen einzustellen.

Handicap International macht noch auf einen weiteren Mangel der Konvention aufmerksam. So dürfen sich Unterzeichnerstaaten auch weiterhin an Militäroperation beteiligen, an denen Ländern teilnehmen, die die Konvention nicht unterschrieben haben. Das hätten große Länder vor der Unterzeichnung der Konvention gefordert, habe Luxemburgs Regierung immer wieder betont, so Handicap International.

Ohne diese Vorbedingung wären demnach Nato-Manöver unter Luxemburger und USA-Beteiligung nicht mehr möglich.