Subsidien für Hochschulstudien und Soziales

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Der Ministerrat beschäftigte sich gestern mit einer ganzen Reihe kleinerer Projekte, verabschiedete aber auch drei Reglemente für Börsen und Kredite für Hochschulstudien.

Nachdem die Regierung sich ein erstes Mal über die Reform der Gesundheitssysteme ausgetauscht hatte (vergl. nebenstehenden Rahmen), nahmen die Minister drei Reglemente an, die Ausführungsdetails der vergangenen Woche im Parlament angenommenen Börsen und Kredite für Hochschulstudenten betreffen.

„Mammerent“ ab 65

Die oben erwähnten Reglement betreffen einige Änderungen, um der Stellungnahme des Staatsrates und gewünschten Änderungen von der Abgeordnetenkammer gerecht zu werden. Auch die entsprechenden Änderungen bei der Auszahlung der Familienzulagen für Kinder über 18 Jahre wurden angenommen.
Der Regierungsrat nahm gestern ebenfalls eine weitere Maßnahme aus dem Sparprogramm an.
Die sog. „Mammerent“ („forfait d’éducation“) wird künftig erst ab dem Alter von 65 Jahren ausgezahlt statt wie bislang ab 60.
Die aktuellen Bezieher dieser Zuwendung werden von der Maßnahme allerdings nicht betroffen sein.
Soziale Hilfe war ein weiteres Thema der gestrigen Sitzung: Die Zahl jener Gemeinden, die ein Sozialamt betreiben, wurde von 116 auf 30 zurückgenommen und die Mission dieser Ämter wurde definiert.
So müssen die „Offices sociaux“ die Antragsteller für Sozialhilfe empfangen und ihnen ihre Rechte erklären. Die potenziellen Bezieher dieser Hilfe müssen weiter über die Formalitäten aufgeklärt werden, die Ämter müssen überprüfen, ob die Antragsteller angemeldet sind, sie müssen soziale Untersuchungen machen, die Antragsteller begleiten, bis ihre Situation sich stabilisiert hat, und die finanzielle Unterstützung auszahlen.
Schließlich wurde Doris Wolz, bislang „Juge d’instruction-directeur“ beim Bezirksgericht Luxemburg, zum beigeordneten Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Luxemburg ernannt.
r.s.