Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigungsinitiative ProActif hatten Robert Weber das Präsidentenamt beim LCGB und an der Spitze von ProActif gekostet und zu guter Letzt die Kommunalwahl am 9. Oktober verdorben. Ab 1. Januar 2012 sind „Interpretationsdivergenzen“ wohl ausgeschlossen. Als solche hatte Weber die Meinungsverschiedenheiten zwischen ProActif und den Revisoren bezüglich der finanziellen Unterstützung seitens des Staats bezeichnet hatte.
Strenger geregelt werden soll in Zukunft, wieviele Betreuer eine Beschäftigungsinitiative für ihre Auszubildenden haben kann. Auch wird das Ministerium festlegen, wieviele Ausbildende ein Unternehmen haben kann.
Ein Betreuer für sechs Auszubildende
Auf einen Betreuer oder Ausbilder sollen sechs Auszubildende kommen, so Beschäftigungsminister Nicolas Schmit in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des DP-Abgeordneten André Bauler. Das ist für die Finanzen des Beschäftigungsfonds von Bedeutung, denn dieser finanziert den Lohn der „Kunden“ und der Betreuer. ProActif beschäftigte in der Vergangenheit quasi einen Betreuer für zwei Auszubildende. Den Beitrag des Beschäftigungsfonds beim Lohn der Betreuer ist auf das 1,8fache des Mindestlohns begrenzt. Auch wird laut Schmit nur jeder sechste Betreuer vom Staat bezahlt werden.
Übernehmen wird der Beschäftigungsfonds auch einen Teil der Betriebskosten der Beschäftigungsinitiative, wobei auch dieser Anteil streng geregelt ist und in einem strikten Verhältnis zu den Personalkosten stehen wird.
Unklare Regelungen hatten in der Vergangenheit dazu geführt, dass ProActif mehr staatliche Gelder zugewiesen worden waren, als eigentlich geschuldet. Obwohl diese Praxis seit Jahren bekannt war, wurden einschneidende Maßnahmen erst vor kurzem getroffen. ProActiv muss sich einem Restrukturierungsplan unterwerfen. So muss sie den Personalschlüssel Betreuer/Auszubildende dem in Zukunft gültigen anpassen. In einer Übergangsphase werden der Beschäftigungsinitiative zusätzliche Mittel bereitgestellt.
Weitere Audits
Den Stein ins Rollen gebracht hatte das Gutachten des Brüsseler Unternehmensprüfers BST. Seine Experten hatten unter anderem festgestellt, dass ProActif über eine Million Euro zuviel überwiesen worden sein. Die Berichte zu den beiden anderen Beschäftigungsinitiativen Forum pour l’Emploi und Objectif Plein Emploi dürften im Januar bzw. im März/April vorliegen.
Nicht nur Beschäftigungsinitiativen von Gewerkschaften oder anderen Vereinigungen können in den Genuss staatlicher Zuwendungen kommen, wenn sie Arbeitssuchende ausbilden. In Frage kommt jedes Privatunternehmen, das schwer vermittelbaren Stellensuchenden Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet, sie betreut und ihnen bei der Rückkehr auf den regulären Arbeitsmarkt hilft.
De Maart

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