Justiz Status quo bei Mieterhöhungsprozess

Justiz  / Status quo bei Mieterhöhungsprozess
Ein Mieter klagt wegen zu hoher Miete. Doch das Friedensgericht in Luxemburg-Stadt gibt weder dem Mieter noch dem Vermieter recht. Auf die Begründung des Urteils darf man gespannt sein.  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Bei der Miete hört der Spaß auf. In vielen Fällen lassen sich die unterschiedlichen Positionen in Mietsachen und gegensätzlichen Interessen der Vertragsparteien nur gerichtlich klären. So auch in einem Fall, der seit Anfang des Jahres vor dem Friedensgericht in Luxemburg-Stadt verhandelt wird. Es ging um die Frage, ob eine Mieterhöhung rechtens oder eine Reduzierung nötig sei. 

Zur Erinnerung: Der Kläger ist Mieter einer 90 Quadratmeter großen Wohnung in Limpertsberg. Der Vermieter teilt ihm mit, dass die Miete von bisher 1.500 auf 1.850 Euro erhöht wird. Der Mieter stimmt dem nicht zu und verlangt im Gegenzug eine Mietreduzierung. Er klagt vor dem Friedensgericht. Laut einem Experten beziehe sich die wirkliche Monatsmiete für die im Jahre 1957 gebaute Wohnung auf 268 Euro, denn laut großherzoglicher Verordnung von 2006 dürfe die Jahresmiete für eine Wohnung höchstens fünf Prozent des investierten Gesamtkapitals betragen. Eine andere Expertise kommt allerdings zum Schluss, dass die Miete bei 1.825 Euro liegen könne. 

Vor dem Friedensgericht wurde am Donnerstagmorgen nun ein Urteil in dieser Mietsache gesprochen. Da sich die Prozessparteien nicht auf einen Kompromiss einigen konnten, geht das Gerichtsverfahren mit dem Status quo zu Ende. Das Friedensgericht hat entschieden, die beiden vor Gericht vertretenen Forderungen, also sowohl die Mietererhöhung wie Mietreduzierung, abzuweisen. Der Mieter kann also nicht weniger bezahlen und der Vermieter darf nicht mehr verlangen. Die Gerichtskosten sollen sich beide Parteien teilen.

Das Urteil wirft die Frage auf, warum beschlossen wurde, jetzt so zu entscheiden. Darauf wird man zurückkommen müssen, wenn die Begründung des Urteils vorliegt. 

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Leila
18. Juni 2020 - 17.00

Dazu müsste man wissen, seit wann der Mieter dort wohnt, denn wenn er schon vor fünfzehn, zwanzig Jahre oder so die 1500 € bezahlt hat, dann war das damals vielleicht schon überteuert und er weigert sich heute zu Recht.