„Wir wollen keine fundamentale Opposition zu dem Regierungsentwurf betreiben. Wir sind mit dem alten System weit weniger zufrieden als wir es mit dem neuen sind.“ Gleich zu Beginn ihrer gestrigen Pressekonferenz präzisierten die Verantwortlichen der UNEL, dass sie prinzipiell für ein neues System für Studienbeihilfen seien.
Zahlreiche Aspekte des von Hochschulminister François Biltgen vorgelegten Reformentwurfs stoßen bei der Studentenorganisation auf Unverständnis.
Schein und Sein
Das geplante System würde auf den ersten Blick zwar großzügig erscheinen, doch dürfe man nicht vergessen, dass fortan sowohl das Kindergeld als auch die „primes d’encouragement“ für Studenten abgeschafft würden.
Das von der Regierung vorgeschlagene System gesteht jedem Studenten pro Jahr maximal 6.000 Euro an Stipendien sowie die gleiche Summe in Form eines Darlehens zu. Hinzu kommt die Rückerstattung der Einschreibegebühren bis zu einem Maximalbetrag von rund 3.700 Euro. Für behinderte Studenten gibt es zusätzliche Beihilfen.
Einer der Hauptkritikpunkte der UNEL betrifft die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs: „Es ging alles viel zu schnell, die verschiedenen Akteure (Studentenorganisationen, Gewerkschaften, Salariatskammer) sind – wenn überhaupt – nur konsultiert worden, nachdem die Entscheidungen bereits getroffen waren“, so die Kritik der Studentenvertreter.
Vor allem dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit würde mit der geplanten Reform nicht Rechnung getragen. Denn vor allem die sozial Schwachen, also Jugendliche aus kinderreichen Familien, seien laut UNEL durch das Wegfallen des Kindergeldes und durch den geringeren nicht zurückzuzahlenden Stipendienanteil die Hauptleidtragenden der Neuregelung. Bis zu 2.000 Euro pro Jahr könnten verschiedene Studenten im Vergleich zum aktuellen System zukünftig einbüßen, rechnete die UNEL vor.
Aufgrund der Tatsache, dass die Studienbeihilfe an eine Residenzklausel gekoppelt werden, würden aber auch die Grenzgänger zu den großen Verlieren zählen.
Die UNEL schlägt ihrerseits vor, zusätzlich zu Stipendium und Darlehen eine Beihilfe einzuführen, die sich an sozialen Kriterien, aber auch am Studienort orientieren soll. Auf diese Weise könnten soziale Ungerechtigkeiten zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Der Vorschlag von François Biltgen, sozialen Härtefällen zusätzliche 1.000 Euro zugestehen zu wollen, stellt die UNEL nicht zufrieden. Diese Maßnahme sei, da sie nicht im Gesetz festgehalten werden soll, intransparent und daher abzulehnen.
Die UNEL appelliert in diesem Sinne an die Politik, sich die Zeit zu geben, den vorliegenden Entwurf noch einmal zu überprüfen und in den angesprochenen Punkten nachzubessern.
Bleibt noch anzumerken, dass sich gestern in einer Pressemitteilung auch die ACEL zu Wort meldete. Die Studentdachorganisation teilt die Kritik der UNEL.
tw
De Maart

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