So funktioniert es

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Rentner und Staatsbedienstete, die ihre Rente bzw. ihren Lohn im Voraus erhalten, haben es schon gemerkt: Seit dem 1. Januar steht auf ihrem Bescheid eine geringere Summe als noch einen Monat zuvor. Der Grund: die Anhebung der Solidaritätssteuer.

Sie ist Teil des von der Regierung im Oktober/November vergangenen Jahres beschlossenen „Sparpakets“ für 2013, die Solidaritätssteuer.

Zum 1. Januar wurde sie für Privathaushalte von vier auf sieben Prozent angehoben. In einem ersten Entwurf war noch von sechs Prozent die Rede. Bei Haushalten mit einem Jahreseinkommen von über 300.000 Euro schlägt die Solidaritätssteuer seit Jahresbeginn mit neun Prozent zu Buche. Die Solidaritätssteuer wird in der Gesamtbesteuerung aber nicht separat aufgeführt, wie ein Beamter der Steuerverwaltung dem Tageblatt auf Nachfrage erklärte.

Die Steuertabellen auf Löhnen und Gehältern sowie auf Pensionen und Renten basieren, erklärt man seitens der „Administration des contributions directes“, einerseits auf der Steuertabelle für Einkommen (die für alle Lohnkategorien unabhängig von der Natur und der Erhebung prinzipiell gleich ist), andererseits aber eben auch auf anderen Zusatzsteuern (die nicht unabhängig von den beschriebenen Faktoren sind) und deren Ziel die Speisung des Beschäftigungsfonds („Fonds pour l’emploi“) ist, aus dem das Arbeitslosengeld und der Lohnersatz für die Beschäftigten in Kurzarbeit bezahlt werden.

Anpassung nach oben

Unter dem Strich kann man also vereinfacht sagen, dass die Anhebung der Solidaritätssteuer dazu geführt hat, dass die Steuertabelle „nach oben angepasst“ wurde.

Allerdings sei das Minus, das ein Teil der Bürger bereits auf ihrer Lohnabrechnung festgestellt hätten, nicht nur auf die höhere Solidaritätssteuer zurückzuführen, wie der Steuerverwaltungsbeamte uns gegenüber betonte. Schließlich sei im Rahmen des „Sparpakets“ von Finanzminister Luc Frieden auch festgehalten worden, dass die Kilometerpauschale fortan erst ab dem fünften Kilometer gelte.

Weitere Einbußen müssen seit dem 1. Januar noch jene Einkommen hinnehmen, die über 100.000 Euro (Klasse 1) bzw. 200.000 Euro (Klasse 2) liegen. Für diese Einkommenskategorien ist der Spitzensteuersatz vor gut einer Woche von 39 auf 40 Prozent angehoben worden.