Rechtsanwältin wegen Hidschab nicht vereidigt

Rechtsanwältin wegen Hidschab nicht vereidigt

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Rund hundert Rechtsanwälte sollten am Donnerstag ihren Eid vor der Generalstaatsanwältin Martine Solovieff ablegen. Eine von ihnen, die mit einem Hidschab, ein Zeichen der religiösen Zugehörigkeit, erschienen war durfte dies aber nicht.

Der ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer, Me Rosario Grasso erklärt dem Tageblatt gegenüber, dass während einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ein Rechtsanwalt nur in seiner Robe erscheinen darf. Die Vereidigung war aber keine öffentliche Verhandlung. Laut Tageblatt Informationen hat die Frau aber darauf bestanden mit ihrem Hidschab vereidigt zu werden.

Alle Examen mit Niqab

Die Vereidigung läuft folgendermaßen ab. Alle Rechtsanwälte die die notwendigen Bedingungen erfüllen, tragen sich auf eine Liste ein. Der amtierende Präsident der Rechtsanwaltskammer schlägt diese Liste dann dem Gerichtshof vor. Angeblich habe der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Me François Prum, gegenüber der Frau erklärt, er könne dem Gericht nicht vorschlagen sie zu vereidigen, wenn sie ihren Hidschab tragen würde.

Die Frau hat daraufhin entschieden nicht bei der Vereidigung dabei zu sein. Angeblich habe die Frau all ihre Examen um bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen zu werden ebenfalls mit einem Hidschab geschrieben. Me Grasso betont außerdem, dass bereits vor einigen Jahren eine ähnliche Diskussion aufkam.

Gorza Therese
25. September 2017 - 16.34

Die Frau trug ein Kopftuch! Und daraus konstruiert man oder frau jetzt eine Gefahr für die "säkuläre Wertegesellschaft"!!! Einfach lachhaft. Wieviele der AnwärterInnen tragen denn wohl ein Kreuz um den Hals? Hat man das kontrolliert? Das ist doch auch ein religiöses Zeichen ? Aber Angst vor der "Christianisierung" braucht man ja nicht zu haben, die wurde ja schon vor Jahrhunderten mit Schwert und Blut durchgesetzt. Auf der Strecke bleibt das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die ja wahrlich selber entscheiden kann, ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht. Besonders eine angehende Anwältin. Der Chef der Anwalstkammer schiesst doch hier mit Kanonen auf Spatzen, diese Entscheidung ist einfach unverhältnissmässig und hat auch keine gesetzliche Grundlage. Man befand sich doch nicht etwa bei einem Prozess, oder? Leider ist hier für eine ernsthafte Debatte keine Zeit. Aber ich werde den Eindruck nicht los, als ob hier eine Vorentscheidung für ein Gesetzesprojekt das Vollverschleierung unter bestimmten Umständen verbietet getroffen wird.