Bereits im Jahr 2000 hatte der sozialistische Abgeordnete Alex Bodry einen Gesetzentwurf über das Recht der Bürger auf Informationszugang vorgelegt. Zwölf Jahre später liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der sich laut staatlichem Pressedienst weitgehend an Bodrys Vorschlägen orientiert und den Empfehlungen des Europarates gerecht wird. Seit Juni 2009 besteht eine Konvention des Europarates über den Zugung zu öffentlichen Dokumenten.
Jedermann wird dem Projekt zufolge in Zukunft Recht auf Zugang zu den Dokumenten der öffentlichen Verwaltungen haben, soweit diese mit einer Verwaltungsaufgabe zu tun haben. Nach wie vor tabu bleiben Dokumente, die sich auf die nationale Sicherheit, auf die öffentliche Ordnung, die Sicherheit von Personen und die Privatsphäre der Bürger beziehen. Nicht zugänglich bleiben auch Unterlagen, die die wirtschaftlichen und Handelsinteressen des Landes betreffen oder solche, die durch Gesetz vertraulich bleiben sollen. Die Dokumente des Geheimdienstes bleiben demnach auch in Zukunft geheim.
Wer Dokumente einsehen will, muss einen schriftlichen Antrag an die entsprechende Verwaltung stellen, eine Begründung muss er nicht angeben. Dann wird eine Kopie des Dokuments zugestellt. Die Verwaltung kann den Interessierten jedoch auch bitten, sich das Schriftstück vor Ort anzuschauen, wenn es sich um umfangreiche Unterlagen handelt.
De Maart

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