Die Generalstaatsanwaltschaft soll die Gemeinden informiert haben, dass seit dem 19. Dezember keine Partnerschaften mehr ins Bürgerverzeichnis eingetragen worden sind. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage des grünen Abgeordneten Felix Braz hervor. Wurden die Betroffenen bis Ende des vorigen Jahres nicht eingetragen, können sie nicht von den gesetzlich festgelegten steuerlichen Bestimmungen für ihre Steuererklärung 2011 profitieren.
Justizminister François Biltgen weist die Vorwürfe in seiner Antwort auf die parlamentarische Frage allerdings von sich ab. Während dem Monat Dezember sei das zuständige Amt für Partnereinschreibungen, außer den Feiertagen, geöffnet gewesen. Da am 1. November 2010 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, habe man einen raschen Anstieg von Einschreibungen festgestellt.
Die neue Bestimmung sieht vor, dass Partnerschaften die im Ausland eingeschrieben worden sind, in Zukunft auch in Luxemburg eingetragen werden müssen. Diese Maßnahme fordere eine genaue Nachprüfung und mehr Arbeit, so Biltgen. Es sei also trotz Überstunden keineswegs zu Unterbrechungen gekommen.
Zeitspanne für Eintragung
Im vorigen Jahr wurden 977 Partnerschaften eingetragen. Allein im Dezember waren es 289. In 44 Fällen handelte es sich um ausländische Partnerschaften.
Für die administrative Bearbeitung der Dossiers benötigen die Zuständigen des Bürgerverzeichnisses etwa zwei bis vier Tage. Es kann aber vorkommen, dass eine Woche oder sogar nur ein Arbeitstag in Anspruch genommen wird, um eine Eintragung einer Partnerschaft durchzuführen, so Justizminister Biltgen.
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