Die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten hatten 2006 die Einführung eines einheitlichen Führerscheins für alle Autofahrer in der Europäischen Union beschlossen. Im April 2011 nahm der Ministerrat ein großherzogliches Reglement an, das die EU-Richtlinie bezüglich des neuen Führerscheines umsetzt. Am 19.Januar werden nun die neuen EU-Führerscheine in Kreditkartenformat erstmals ausgehändigt. In anderen Ländern wie z.B. in Deutschland und Frankreich sind sie bereits im Umlauf.
Die Übergangsfristen für den Umtausch alter Fahrscheine reichen bis zum Jahr 2033. Das einheitliche EU-Führerscheinmodell soll die Jagd auf Verkehrssünder sowie Polizei-Kontrollen erleichtern und mehr Schutz gegen Fälschungen anbieten. Desweitern könnten die neuen Führerscheine mit einem Chip versehen sein. Derzeit sind EU-weit noch 110 verschiedene Modelle gültig.
Die neuen Führerscheine müssen künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Die EU-Länder können Gesundheitstests vorschreiben. Änderungen bringt der EU-Führerschein in einzelnen Mitgliedstaaten für die Fahrlehrer-Ausbildung sowie das Fahren mit Anhängern und Motorrädern.
De Maart

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