Mildere Strafe für Stressgeplagte?

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LUXEMBURG - Am 30. Juni 2010 wurde Marie-Louise St. zu 15 Jahren Haft ohne Bewährung wegen versuchtem Totschlag verurteilt. Die Frau ging gegen das Urteil in Berufung.

Das Berufungsverfahren wurde am Montag verhandelt. Nachdem sie sich erneut über die Gewalttätigkeit ihres Ex-Freundes ausgelassen hatte, war es ihr Rechtsbeistand Arnaud Ratzenberger, der das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Opfer und seiner Mandantin ausgiebig beschrieb. Das Gericht habe es beim Opfer mit einer pathologisch eifersüchtigen Person zu tun, die seine Mandantin hunderte Male angerufen und ihr mit dem Tod gedroht habe.

Am Tag der Tat (6. Mai 2008) sei ein Mann von 130 Kilogramm mit einem Alkoholgehalt von mehr als zwei Promille auf eine total verängstigte Frau getroffen, die ihn sich mit allen Mitteln vom Leib halten wollte. Eine Frau, die durch dieses andauernde Stalking gestresst und sogar suizidgefährdet war.

Erwiesenes Stalking

Da seine Mandantin weder vorbestraft noch bis zur Tat gegenüber dem Opfer gewalttätig war, forderte ihr Verteidiger für sie den Freispruch, subsidiarisch eine Haftstrafe mit integraler Bewährungsfrist.

Auch die von John Petry vertretene Generalstaatsanwaltschaft erkannte die Stresssituation der Beschuldigten an, die sich nicht zuletzt auch in den nicht weniger als 37 Polizeieinsätzen widerspiegelt, von denen deren zwei wegen physischer Gewalt von Seiten des späteren Opfers nötig waren.
Er behielt zwar den versuchten Totschlag zurück, ließ aber auch Artikel 71.1 gelten, welcher der Beschuldigten durch ihre extreme nervliche Belastung zur Tatzeit haftmildernde Umstände zugesteht.
Aus diesen Gründen forderte er das Gericht auf, die Strafe aus erster Instanz auf zehn Jahre zu reduzieren und mit einer großzügigen Bewährungsfrist zu versehen.

Das Urteil ergeht am kommenden 23. März.