Mehr Zeit für Gemeinden

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Im Parlament wurde in einem einstimmig verabschiedeten Gesetz die Frist zum Erstellen kommunaler Bebauungspläne bis zum 8. August 2018 verlängert.

Das 2014 noch von der vorigen Regierung eingebrachte „Omnibus-Gesetz“ gebar am Donnerstag gewissermaßen einen Kleinwagen. Aus dem voluminösen Gesetz wurde ein Punkt bezüglich der Frist zum Erstellen neuer kommunaler Bebauungspläne herausgenommen und im Schnellverfahren verabschiedet.

Mehr Energieeffizienz

Um mindestens 20 Prozent will die EU bis zum Jahr 2020 ihre Energieeffizienz steigern. In den Bereichen Strom und Gas geht das einher mit der Installation von sogenannten „intelligenten Zählern“, die den Verbrauch der einzelnen Geräte anzeigen können. Durch diese Echtzeitinformation soll der Verbraucher zu einem umweltbewussteren Umgang mit Energie motiviert werden. Diese „intelligenten Zähler“ können auch aus der Ferne vom Strom- oder Gaslieferanten abgelesen – und gegebenenfalls gesperrt – werden.

Mehr Energieeffizienz; ein lobenswertes Ziel, aber der Weg dahin ist nicht ganz unumstritten. Der Datenschutz sei „ein heikler Punkt“, bemerkt Frank Arndt (LSAP). „Es dürfen nur technische Daten erhoben werden“, betont Felix Eischen (CSV). Max Hahn (DP) sorgt sich um die Mehrkosten der neuen Zähler. Es müsse sichergestellt sein, dass diese nicht bei den kleinen Verbrauchern landen, während die realen Energieeinsparungen auf der Seite der Großkunden stattfinden.

David Wagner („déi Lénk“) befürchtet eine Verschärfung des Problems der sogenannten Energiearmut, die schon heute dazu führt, dass immer mehr Haushalten der Anschluss einfach mal gesperrt wird. Der schonende Umgang mit energetischen Ressourcen sei sicherlich eine wichtige Mission, in dem Bereich müsse aber eine starke öffentliche Hand einwirken.

In einem weitgehend privatisierten Markt, in dem weniger Verbrauch auch weniger Gewinn für den Lieferanten bedeute, sei das Gesetz ein Widerspruch in sich selbst, so Wagner. Seine Partei enthielt sich beim Votum.

Das eigentliche „Omnibus-Gesetz“ hängt seit einiger Zeit beim Staatsrat fest, der seine liebe Mühe mit dem umfangreichen Text hat, der quer in fast alle Bereiche eingreift, dies mit dem Ziel einer administrativen Vereinfachung.

Ein Teilbereich betrifft auch die kommunalen Bebauungspläne. Die sollten eigentlich bis zum 8. August 2015 alle in einer neuen Form vorliegen, entsprechend den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes von 2004. Eine erste Frist lief bereits 2010 aus. Doch auch elf Jahre später haben, so Berichterstatter Claude Haagen (LSAP), nur 15 Gemeinden ihre PAGs neu geschrieben. In allen anderen Gemeinden hätte nach diesem Datum Rechtsunsicherheit bestanden.

Das einstimmig verabschiedete Gesetz sieht eine weitere Fristverlängerung bis zum 8. August 2018 vor. Ob bis dahin alle Kommunen die Kurve kriegen? So wirklich davon überzeugt war gestern eigentlich keiner der Abgeordneten. Gast Gibéryen (ADR) ist überzeugt, dass es auch dann noch säumige Gemeinden geben wird. Sinnvoller als eine weitere Fristverlängerung wäre Ursachenforschung. „Die Gemeinden haben eigentlich Interesse daran, sich neue Bebauungspläne zu geben“, bemerkt er. Wenn sie damit so massiv in Verzug geraten, dann liege das daran, dass die gesetzlichen Vorgaben zu komplex seien und es nicht genug „bureaux d’études“ gebe.

Nicht weiter auf Zeit spielen

Der Text ist kompliziert, was ja auch zu einer Reihe von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts geführt hat, meint Gilles Roth (CSV). Er spricht von „einem Gefühl, dass der Staat den Gemeinden den Arm biegen will“. Dabei seien die Zuständigkeiten eigentlich klar geregelt. Die längere Übergangsfrist bedeute letztlich auch eine längere Rechtsunsicherheit, gibt er zu bedenken, müssten Baugenehmigungen in dieser Periode doch konform zu dem alten Bebauungsplan und zu den legislativen Vorgaben für den „PAG nouvelle génération“ sein.

Das Gesetz wurde am Ende einstimmig angenommen, verbunden mit dem eindringlichen Wunsch von Innenminister Dan Kersch (LSAP), die Gemeinden sollten nicht weiter auf Zeit spielen.