Der Rechtsanwalt soll in den Jahren 1996 und 1997 Gelder von einer Kundin angenommen und teilweise (abzüglich seiner Bezüge) weitergeleitet haben. Die Gelder stammten entgegen der Aussage der Kundin nicht aus einer Erbschaft sondern aus dem Drogenhandel ihres in den USA inhaftierten Mannes.
Der von Me André Lutgen und Me Marc Baden verteidigte Beschuldigte war in erster Instanz zu einer integral auf Bewährung ausgesetzten Strafe von drei Jahren Haft verurteilt worden. Deren Bestätigung war in zweiter Instanz von Generalstaatsanwältin Martine Solovieff gefordert worden.
Am Dienstag fiel das Urteil der Berufungskammer in dieser für den juristischen Betrieb eines renommierten Finanzplatzes mehr als peinlichen Affäre, die entweder von der Schändlichkeit oder der Naivität des Hauptprotagonisten ausgelöst wurde.
Nur Geldwäscherei
Das Gericht ließ die von Martine Solovieff ebenfalls in Zweifel gezogene Hehlerei fallen und hielt nur den Tatbestand der Geldwäsche zurück, indem es die Strafe auf zwei Jahre Haft auf Bewährung zurückführte. Daneben bleibt es aber bei der Geldstrafe von 8.000 Euro und den verschiedenen Beschlagnahmungen.
Der mitangeklagten Kundin aus Amerika, die in letzter Minute ihre Berufung zurückgezogen hatte, wurde die Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung aus erster Instanz bestätigt.
De Maart

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