Sonntag9. November 2025

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Lebenslängliche Haft gefordert

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Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Marcia D. ihren Ehemann vor knapp über zwei Jahren kaltblütig umgebracht hat, und forderte deswegen eine lebenslängliche Haftstrafe. Die Verteidigung wiederspricht dem und weist auf eine dürftige Beweislage hin./ Stefan Osorio-König

LUXEMBURG – Marcia D. habe mit Vorsatz und kaltblütig ihren Mann getötet, während er wahrscheinlich schlafend oder zumindest dösend auf dem Bett lag. Das ist die Ansicht der Staatsanwaltschaft, die deswegen gestern eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert hat.
Nach Zeugenaussagen hatte sich das Ehepaar am 27. August 2006 kurz nach 19 Uhr heftig gestritten, aber bereits nach fünf bis zehn Minuten sei es wieder ruhig geworden. „Es ist ganz klar, dass der Streit keine Stunde gedauert hat“, so der Staatsanwalt. Während des Streits habe der Mann seine Frau aufgefordert, ihn in Ruhe zu lassen „und nach Brasilien zurückzukehren. Das sind keine Worte von einem Menschen, der aggressiv ist. Das ist eine Bitte, das Haus zu verlassen.“

Im Schlaf erstochen?

Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Tat mit Vorsatz verübt wurde. Dafür spreche die lange Zeit zwischen dem ersten Streit und dem Hilferuf des Opfers

Verteidigung
 Der Verteidiger argumentiert, dass es keine stichhaltigen Beweise dafür gäbe, dass so viel Zeit vergangen sei und der Mann zum Tatzeitpunkt bereits geschlafen habe.

Erst eine Stunde nach dem Streit hörten die Nachbarn gegen Viertel nach acht einen Hilferuf des Opfers. Dann wurde es wieder still, und erst um 22 Uhr ging Marcia D. zu den Nachbarn, um Hilfe zu holen.
Der lange Zeitabstand zwischen dem Streit und dem Hilferuf ließen auf einen Vorbedacht der Tat schließen und nicht auf eine Kurzschlusshandlung oder auf Notwehr. „Außerdem gab es keinerlei Kampfspuren in der Wohnung“, so der Staatsanwalt.
Die Verteidigung glaubt nicht an einen Vorsatz. „Es gibt keine stichhaltigen Beweise, dass zwischen dem Streit und dem Hilferuf wirklich eine Stunde vergangen ist“, so der Anwalt. Schließlich sei das Zeitempfinden eine subjektive Sache. Für den Vorsatz spricht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber auch der Einstichkanal, denn so wie die Verletzung war, sei es nur möglich, dass Marcia D. zugestochen habe, als ihr Mann sich in einer liegenden Position befand. „Deswegen kann es sich nicht um Notwehr handeln“, so der Staatsanwalt, „das heißt, die Tat wurde zu einem Zeitpunkt verübt, in dem das Opfer nicht im Stande war, sich zu verteidigen.“
Die Urteilsverkündung ist am 18. Dezember.