Erwähnt wurde die Kirche in Weicherdingen, im Kanton Clerf, zum ersten Mal im Jahr 1729. Am 27. Mai 1963 wurde das gesamte Areal rund um die Kirche inklusive einer Ringmauer und dem angrenzenden Friedhof unter Denkmalschutz gestellt. Der Haupteingang führt über eine imposante Treppe aus Sandstein, durch ein imposantes Eingangsportal. Etwas weiter nördlich neben dem Haupteingang befindet sich ein zweiter Eingang von ähnlich historischem Wert. Damit die denkmalgeschützten Bauten bestehen bleiben, dürfen sie nicht ausgebaut werden.
„Jede Änderung in diesem sensiblen Bereich muss deshalb als notwendig angesehen werden und gut überlegt werden“, teilte Kulturminister Eric Thill (DP) mit. Die Gemeinde Wiltz trat allerdings schon 2014 mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um eine Möglichkeit zu finden, auch Personen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu ermöglichen. „Zwei verschiedene Projekt wurden damals zurückbehalten. Leider hätten beide den historischen Charakter zerstört und wurden wieder verworfen. Seitdem sucht das INPA und die Gemeinde nach einer Lösung, wie dort eine mobile Rampe angebracht werden könnte. Die nötigen Anfragen zur Umsetzung liegen dem Kulturministerium allerdings vor“, schrieb Thill. Für historische Bauten gelte eine Sonderreglung, da diese nicht den modernen Standards entsprechen müssen. Trotzdem werde man versuchen, so vielen Menschen wie möglich den Zugang zu historischen Gebäuden zu ermöglichen.
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