Keine Entschädigung bei Lohnausfall

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In regelmäßigen Abständen kommt es auf der Zuglinie Esch/Alzette-Luxemburg zu Verspätungen. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage erklärt Transportminister Lucien Lux, warum.

„Es kann nicht sein, dass man einen Zug um 6.20 Uhr nehmen muss, um gegen 9.00 Uhr an seinem Arbeitsplatz zu sein“, regt sich der unabhängige Abgeordnete Aly Jaerling in einer an den Transportminister gerichteten parlamentarischen Frage auf. Der Volksvertreter will darin wissen, wie die regelmäßigen Verspätungen in Zugverkehr zwischen Esch und Luxemburg zu erklären seien.

Unannehmlichkeiten

In seiner Antwort führt der Transportminister zwei große Baustellen im hauptstädtischen Bahnhof als Gründe für die angesprochenen Verspätungen an. Weil das Verkehrsaufkommen auf der Bahnstrecke Luxemburg-Bettemburg in Stoßzeiten besonders hoch sei, würde sich denn auch jede Verspätung eines Zuges direkt auf die nachfolgenden Züge auswirken. Die CFL würden sich allerdings bemühen, die Unannehmlichkeiten für ihre Kunden so weit wie möglich zu vermeiden.
Wie der Minister weiter erklärt, hätten Bahnkunden, die aufgrund einer Verspätung einen Lohnausfall erleiden würden, entsprechend den internationalen Regelungen kein Anrecht auf Entschädigung. Lucien Lux verweist in diesem Zusammenhang auf das Reglement 1371/2007 des Europäischen Parlaments und Rats bezüglich der Rechte und Pflichten der Zugreisenden. Dieses präzisiert, nach welchen Modalitäten der Fahrkartenpreis gegebenenfalls rückerstattet wird.
Auf Nachfrage beim „Chef de surveillance“ am Bahnsteig 1 im Bahnhof Luxemburg oder am Beschwerdeschalter („suggestions et réclamations“) könne die CFL ihren Kunden eine „Verspätungsbescheinigung“ ausstellen, wie Lucien Lux in seinem Schreiben betont.
Der Minister bestätigt auch, dass es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu technischen Problemen bei verschiedenen Türschließsystemen gekommen sei. Die Ursache, eine fehlerhafte Steuerplatine, sei aber bei allen Zügen behoben worden.
tw