BechGemeinderat stimmt einstimmig neuer Konvention mit „Fondation pour l’accès au logement“ zu

Bech / Gemeinderat stimmt einstimmig neuer Konvention mit „Fondation pour l’accès au logement“ zu
Der Hof bleibt in Gemeindehand; das Dorffest kann auch weiterhin stattfinden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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In Altrier laufen einige Bürger Sturm gegen vier Sozialwohnungen in der Gemeinde. Vor Gericht erfuhren sie eine Absage. Die Abbauarbeiten an der alten Schule haben indes bereits begonnen. Der Gemeinderat erneuerte am Donnerstag die diesbezügliche Konvention mit der „Fondation pour l’accès au logement“.

Die Gemeinde Bech hat der „Fondation pour l’accès au logement“ (FAL) die alte Schule und das Gelände rund um die Kirche in Altrier zur Verfügung gestellt; die Stiftung plant dort den Bau von Sozialwohnungen, was einen Teil der Bürger auf die Palme brachte. Es war zwar schon eine diesbezügliche Konvention 2021 vereinbart worden, Infrastrukturarbeiten auf dem Gelände machten jedoch eine neue Abstimmung im Gemeinderat nötig. Am Donnerstag wurde die Erneuerung der Konvention mit der FAL vom Gemeinderat gutgeheißen.

„Es ging bei dieser Abstimmung nur darum, wer bei dem Vorhaben für welche Bauarbeiten zuständig ist“, erklärte Bürgermeistern Jill Goeres dem Tageblatt. Und das hätte auch nicht zu großen Diskussionen geführt, das Votum sei einstimmig gewesen.

Die Gemeinde Bech hatte das Gelände rund um die Kirche und den alten Wasserturm der FAL in Erbpacht auf 50 Jahre zur Verfügung gestellt und im Mai eine Baugenehmigung ausgestellt. Die FAL plant dort den Bau von vier Sozialwohnungen. Gegen die Baugenehmigung hatten Anwohner Klage eingereicht, um einen Aufschub („sursis à exécution“) zu erwirken. Den Antragstellern zufolge passten die Sozialwohnungen nicht in das Umfeld des Grundstücks im Zentrum von Altrier. Außerdem stehe der Platz vor der ehemaligen Schule damit nicht mehr für Dorffeste zur Verfügung.

Eine etwas übertriebene Darstellung. Wie uns die Bürgermeisterin sagte, gibt es dort nur ein Dorffest im Jahr; zudem bleibe der Schulhof in Gemeindehand, und so könnte das Fest auch weiterhin dort stattfinden.

Gesellschaftlicher Zweck

Vor dem Verwaltungsgericht erfuhren die Kläger Anfang Januar eine Abfuhr. Die Richter argumentierten, dass die Sozialwohnungen einen gesellschaftlichen Zweck erfüllen, und bezeichneten die Interessen der Kläger als „egoistisch“. Den allgemeinen Nutzen des zu schaffenden Wohnraums werteten sie als wichtiger.

Infolgedessen gehen die Vorbereitungen für den Abbruch weiter, wie Gilles Hempel, Direktor der FAL, bestätigte: Im Inneren der Schule habe man bereits begonnen, diverse Materialien abzutragen. Ende Februar dürfte dann das Gebäude abgerissen werden. Ihm zufolge steht dem Projekt nichts mehr im Wege; er rechne damit, dass die Wohnungen Mitte 2026 fertig sein werden.

Die aufgebrachten Bürger hatten nicht nur gegen die Baugenehmigung geklagt, sondern auch gegen den Erbpachtvertrag und die Umklassierung des Grundstücks Einspruch erhoben. Dass sich durch die verbleibenden Einsprüche noch etwas Wesentliches am Projekt ändern werde, glaubt indessen auch Bürgermeisterin Goeres nicht.