Montag10. November 2025

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Führerscheine: Mehr als zwei erlaubt?

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Die Polizei aus Luxemburg darf keine ausländischen Führerscheine einziehen, wenn eine Straftat vorliegt. Was sieht das Gesetz für in Luxemburg lebende Franzosen vor?

Laut der aktuellen Gesetzeslage darf ein Führerschein nur in dem Land ausgestellt werden, in dem der Antragsteller wohnhaft ist. Wenn also ein deutscher oder französischer Staatsbürger einen Führerschein beantragt, muss er dies bei der zuständigen Behörde in seinem Land tun. Falls dieser Bürger einige Zeit später nach Luxemburg zieht, muss er seinen Führerschein hier registrieren und umschreiben lassen. So sieht es das Gesetz vor.

Außerdem darf die Person den Führerschein in Luxemburg nicht noch einmal beantragen. Im Artikel 75 des „Code de la route“ steht: „Nul ne peut détenir plus d’un permis de conduire. Tout établissement d’un nouveau permis comporte l’obligation pour l’intéressé de remettre le ou les permis valables ou périmés qu’il détient le cas écheant“.

Derselbe Artikel besagt, dass das Ministerium mit Unterstützung der Polizei zu jedem Moment überprüfen kann, ob die jeweilige Person nur im Besitz eines einzigen Führerscheins ist.

Keine legale Basis

Wenn Vergehen in anderen Ländern der europäischen Union vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft in Luxemburg dies auch überprüfen. Es gibt keine legale Basis für die Beantragung eines neuen Führerscheins in einem anderen Land, falls man in Luxemburg zu einem Führerscheinentzug verurteilt wurde.

Einen Führerschein fälschlicherweise als gestohlen oder verloren zu melden, verstößt ebenfalls strikt gegen das Gesetz.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)