Berufung im Giftmord-ProzessEs bleibt bei lebenslanger Haft

Berufung im Giftmord-Prozess / Es bleibt bei lebenslanger Haft
 Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Ein 31-jähriger Ex-Polizist verabreichte seiner Schwester und deren Lebenspartner Zyankali. Es sollte ein Denkzettel sein, doch der war tödlich. Am Mittwoch verurteilte das Berufungsgericht den Angeklagten zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Urteil aus erster Instanz. Die Summen der Nebenkläger wurden leicht angepasst.

Im Berufungsprozess um zwei Zyankali-Giftmorde ist ein 31 Jahre alter Ex-Polizist vor dem Berufungsgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch das Berufungsgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der frühere Polizist seine Schwester und deren Ehemann am 25. September 2016 mit Zyankali getötet hat. Die Tat habe er über Monate geplant und zu seinem eigenen finanziellen Vorteil begangen. Mit dem Urteilsspruch schloss sich das Berufungsgericht dem Urteil vom 31. Juli 2020 in erster Instanz an. Damals verurteilte die 13. Straf- und Kriminalkammer den Mann wegen der beiden Giftmorde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte die Kriminalkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Nach Auffassung der Richter und der Staatsanwaltschaft ermordete der Angeklagte seine Schwester und deren Lebenspartner, weil er es auf das Vermögen seiner Schwester abgesehen hatte.

Der 31-Jährige selbst hatte in seinem Schlusswort vor dem Berufungsgericht beteuert: Er habe keine Absicht zum Töten gehabt. Die Verteidigungslinie des Angeklagten lautete, ein anderes Gift gekauft zu haben, von dem er nicht gewusst habe, dass es tödlich war. Das Gericht zog andere Schlüsse: Dem Urteil zufolge wollte der 31-Jährige seine Schwester loswerden und handelte aus niederen Beweggründen.