Wenn der Firmensitz des Arbeitgebers sich im Ausland befindet, haben Berufstätige in Luxemburg keinen Anspruch auf Elternurlaub. Die gleichen Beschäftigten sind allerdings hierzulande krankenversichert und bezahlen in Luxemburg ihre Steuern. Frauen haben des Weiteren Anrecht auf Mutterschaftsurlaub.
Wie vielen Personen wird der Elternurlaub verweigert, „déi gréng“-Parlamentarier Roberto Traversini von Familienministerin Corinne Cahen wissen. Und was sie gedenke zu unternehmen, damit jeder Arbeitnehmer in Zukunft gleichbehandelt wird.
Es tut sich was
DP-Familienministerin Corinne Cahen bestätigt in ihrer parlamentarischen Antwort diese Lücke. „Leider habe wir keine genauen Zahlen wie viele Personen den Elternurlaub nicht gestattet bekamen. Jedenfalls sind solche Fälle, wo der Firmensitz des Angestellten sich im Ausland befindet, sehr selten“, betont die Ministerin und spricht von fünf Absagen pro Jahr.
In diesem Zusammenhang spricht die Ministerin von Nachholbedarf: „Anträge von Beschäftigten, die in Luxemburg sozialversichert sind, deren Arbeitgebers Firmensitz sich im Ausland befindet, werden künftig Anspruch auf Elternurlaub bekommen. Die nötigen Anpassungen erfolgen während der Prüfung der Regelungen des Elternurlaubs.“
Im Vorjahr genossen insgesamt 4077 Personen Elternurlaub.
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