Elektro-Patientenakte und Datenschutz

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LUXEMBURG - Die technischen Aspekte der elektronischen Patientenakte sind fertig; zur Zeit beschäftigt sich die Datenschutzkommission mit dem sogenannten „dossier de soins partagés“.

Am Dienstag legte die „Patientevertriedung“ (PV), respektiv deren Präsident René Pizzaferri die Forderungen der Vereinigung in Bezug auf die Akte, aber auch betreffend Referenzarzt und Generika vor.

Transparente Prozedur

Das elektronische Patientendossier bietet lediglich die Möglichkeit des „opt out“, sprich eine vorherige Zustimmung ist nicht nötig, nur eine Ablehnung ist möglich. Dies möchte die PV geändert sehen. Wenn ein Patient keine Stellung zu der Akte nimmt, so wird sie spätestens beim ersten Krankenhausbesuch automatisch erstellt. Hierüber müsste der Patient dann allerdings auch informiert werden. Die Vertretung der Patienten möchte weiter, dass der Patient explizit zustimmt und dass eine offiziell festgelegte und transparente Prozedur beim Erstellen des Dossiers eingehalten wird.

Das administrative Personal, das über kurz oder lang die Akten pflegen werde, solle ebenso wie die Ärzte einen entsprechenden „Code“ erhalten um Missbrauch zu verhindern und eine unabhängige Stelle soll geschaffen werden, wo der Patient ungerechtfertigte Einsichten in seine Akte einklagen kann. Ein grundsätzliches Kopierverbot soll daneben gelten. Was den Referenzarzt betrifft, so warnt die Vereinigung davor, dass der Patient allzu durchsichtig (gläsern) wird, kritisiert die Kosten von 84 Euro für das Ausstellen einer sogenannten Präventionsakte und sieht das Risiko, dass der Referenzarzt als „gate keeper“ fungiert und so ein Zwei-Klassen-System entsteht.

Klärungsbedarf

Schließlich formuliert die Patientenvertretung eine Reihe von Fragen was Genreika betrifft. Die Anwendung der alternativen Abgabe dieser billigeren Medikamente durch die Apotheken, bringe eine Reihe von Problemen mit sich, da die Wirkung der Ersatzmedikamente nicht imme die gleiche sei, wie beim Original.

Was geschieht, wenn ein Patient das günstigere Medikament ablehnt, was ist wenn die Apotheke kein Generika vorrätig hat, wie wird verrechnet? Hier sieht die PV Klärungsbedarf, ehe das entsprechende Reglement gilt.