Montag17. November 2025

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Ein Bluterguss sorgt für Diskussionen

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Vor zwei Jahren hat ein französischer Polizist während der Rückführung eines abgelehnten Asylbewerbers am Pariser Flughafen einem Staatsangehörigen aus Guinea einen Fußtritt ins Gesicht verpasst. Allerdings wies die Aussage eines luxemburgischen Arztes auf keinerlei Gewalttätigkeiten hin.

Im März 2008 wurde ein Guineer bei einem Zwischenstopp in Paris von einem Polizisten mit dem Fuß ins Gesicht geschlagen. Der Mann sollte von Luxemburg via Paris nach Conackry überführt werden. Das Opfer wurde daraufhin zurück nach Luxemburg in die Strafvollzuganstalt geführt, wo er laut Augenzeugen einen Schock und Blutergüsse aufwies.

Die ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) zeigt sich über den Verlauf der Ereignisse empört. Erstens prangert die christliche Menschenrechtsorganisation das Benehmen der französischen Sicherheitskräfte an. Zweitens bedauert sie eine „Anomalie“ im luxemburgischen System. Die Ärztin, die den Asylbewerber am Tag danach in der luxemburgischen Haftanstalt  behandelt hatte, habe ein Attest erst zwei Wochen danach eingereicht und das erst nur auf Nachfrage des Direktors der Strafvollzuganstalt Luxemburgs.
Hinzu kommt, dass die Bescheinigung auf keine gewalttätigen Spuren hinweist.

Augenzeuge

Allerdings scheinen fünf Zeugen, die in der Haftanstalt anwesend waren, eine andere Fassung der Geschichte zu haben. Der Betroffene zeigte auf seiner rechten Wange einen Bluterguss sowie Verletzungen am Oberkörper. Dabei habe er sich über Bauchschmerzen beklagt, so ein Mitarbeiter der ASTI (Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés). Eine Person aus der ACAT bemerkte ebenfalls beim Opfer ein geschwollenes Gesicht.

Nie eine Bescheinigung

Zur Verteidigung erklärte die zuständige Ärztin Dr. Martine Stein-Mergen, dass nie eine Bescheinigung gefragt worden sei. Hinzu komme, dass der Guineer keine Verletzungen zeigte und sich nicht beklagte. 
Er hätte auch zu jedem Zeitpunkt zurückkommen können, wenn er Beschwerde gehabt hätte. Asti hätte sich ebenfalls mit ihr in Verbindung setzen können.

Dr. Stein-Mergen habe zudem keine Bescheinigung ausgestellt, sondern nur auf einen Brief geantwortet. Bescheinigungen überreiche sie übrigens dem Patienten und nicht dem Direktor der Haftanstalt.
Außerdem handelte es sich hier um eine Routinebehandlung. Der Patient wurde von ihr im Rahmen der Zulassung ins Gefängnis empfangen und nicht aufgrund des Vorfalls im Flughafen. Sie hatte „keine Kentnisse vom Zwischenfall gehabt“, fügte sie hinzu. Die Anschuldigungen der ACAT bezeichnet Dr. Mergen übrigens als eine starke und bedenkliche Interpretation.

Einst ist nun sicher: Es handelte sich beim Vorfall um eine nicht gerechtfertigte Gewalttätigkeit. Die französische Deontologie-Kommision für Sicherheit spricht in ihrem Bericht von einem brutalen Eingreifen. Die Ermittlungen lassen in der Tat diese Feststellung zu. Der französische Polizist habe offenbar dem Mann einen Fußtritt gegeben. Obwohl dieser den Sicherheitsmann in das Bein biss, gibt es zwischen beiden Ereignissen keine Verbindung, heißt es weiter.  Angesichts der Zahl der Sicherheitskräfte, die bei diesem Vorfall eingriffen, sei ein solches Benehmen nicht ordnungsgemäß.

tageblatt.lu