Montag27. Oktober 2025

Demaart De Maart

Datenbank könnte illegal sein

Datenbank könnte illegal sein

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Am 25. Januar 2013 hört der Untersuchungsaussschuss Geheimdienst Premierminister Jean-Claude Juncker. Hat die aktuelle Datenbank des SREL eine legale Basis? Darüber gehen die Meinungen auseinander.

Knapp zwei Stunden sassen die Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Geheimdienst hinter verschlossenen Türen zusammen. Vor allem Organisatorisches stand auf der Tagesordnung, so Ausschusspräsident Alex Bodry Tageblatt.lu gegenüber. Unterem wurde die anstehende Zeugenvernehmung geklärt. Beginnen wird die Serie von Gesprächen mit dem aktuellen Geheimdienstchef Patrick Heck am 11. Januar. Es folgen Hecks Vorgänger Marco Mille und Charles Hoffmann. Der oberste Chef des Geheimdienstes, Premierminister Jean-Claude Juncker, wird die Ausschussmitglieder am 25. Januar treffen.

Alle Zeugen werden unter Eid aussagen, um das Risiko einer Falschaussage zu verringern, so Alex Bodry. Die Vereidigung wird zu Sitzungsbeginn vorgenommen werden.

Um mögliche Interferenzen zwischen dem Untersuchungsausschuss und der Justiz zu vermeiden, soll ein Gutachten klären, welche Fälle im Umfeld der Affäre um den Geheimdienst verjährt sind oder nicht. Werden Affären vom Staatsanwalt als verjährt erklärt, könne sich der Untersuchungsausschuss damit befassen, so Bodry. Derzeit ist die Justiz mit der Bommeleeër-Affäre und der Abhöraktion auf Premierminister Juncker beschäftigt. Sache der Justiz ist ebenfalls die nicht genehmigte Telefonüberwachung jener Person, die dem Geheimdienst eine CD mit einem angeblichen Mitschnitt eines Gesprächs Juncker/Großherzog Henri überreicht haben soll. Schließlich wird auch in dieser angeblichen Abhöraffäre selbst ermittelt.

Reglement fehlt

Schlussfolgerungen aus der Besichtigung der alten Kartei des Geheimdienstes am 3. Januar würden später gezogen, betonte Bodry. Akuter ist wohl die Frage um die Rechtmässigkeit der neuen, seit acht Jahren aufgebauten elektronischen Datenbank des Geheimdienstes. Laut Gesetz muss diese Datenbank durch ein großherzogliches Reglement geregelt werden. Ob jedoch jemals derart Reglement getroffen wurde, bezweifelt Bodry. Die Datenbank wäre demnach illegal.

Ob und wie Bürger Einsicht in sie betreffende Informationen in der alten Kartei bekommen werden, ist derzeit noch unklar. Das Gesetz erlaubt nur einem Sonderausschuss bestehend aus dem Generalstaatsanwalt oder dessen Stellvertreter sowie zwei Mitgliedern der Datenschutzkommission Einblick in die Dateien. Unter den Parlamentarieren zeichne sich jedoch ein Konsens ab, betroffenen Bürgern Recht auf Einblick in ihre Daten zu gewähren, wenn die Datei abgeschlossen ist. Ohnehin stehe nicht allzu viel in den Dateien, heißt es.