Wegen eines Protestschreibens, das Patrick Ourth an die Personaldirektion verfasst hatte, wurde er aus dem Betrieb verwiesen. Ihm wurde ebenfalls per eingeschriebenen Brief mitgeteilt, dass ein Antrag auf fristlose Entlassung bei Gericht eingereicht worden sei.
Am 18. Dezember 2009 hat dann das Amtsgericht entschieden, dass die Cactus SA bis zum eigentlichen Gerichtsverfahren weiter den Lohn an Patrick Ourth zahlen müsse.
Seit 23 Jahren im Betrieb
Patrick Ourth arbeitet seit 23 Jahren bei der Cactus SA und ist seit 16 Jahren Personalvertreter. Seit 2003 ist er der Präsident der Personaldelegation. Die OGB-L-Liste, die er bei den vorigen Sozialwahlen anführte, gewann mit 67,9 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit.
Die Arbeit der Personalvertretung sei seit Anfang vorigen Jahres systematisch erschwert worden, heißt es in einer Mitteilung des OGB-L. Laut OGB-L sollten die Wirkungskreise der Personaldelegation stark eingeschränkt und der Kontrolle durch den Arbeitgeber unterworfen werden.
Die gewählten Personalvertreter widersetzten sich diesem Plan, und am 23. Oktober 2009 richteten der Präsident, der Vizepräsident und die Sekretärin der Personaldelegation ein Protestschreiben an die Personaldirektion. Diese behauptete in der Folge, das Schreiben sei beleidigend und verleumderisch gewesen, und traf entsprechende Gegenmaßnahmen, die sich außer an Patrick Ourth auch an die beiden anderen Delegierten richtete, die schriftlich eine „allerletzte Ermahnung“ erhielten.
Auch wenn durch das Urteil des Gerichts die Gewerkschaft einen Erfolg verbuchen konnte, so ändere dies nichts an der inakzeptablen Aktion der Cactus- Verantwortlichen.
Deshalb fordert der OGB-L auch weiterhin mit Nachdruck, dass der Präsident der Personaldelegation sofort wieder in den Betrieb integriert wird, damit er seinen gewerkschaftlichen Auftrag, den er durch das Resultat der Sozialwahlen erhielt, auch erfüllen kann.
Des Weiteren wird die Personaldirektion aufgefordert, die Ermahnungen gegen den Vizepräsidenten und die Sekretärin zurückzunehmen und die Arbeit der Arbeitnehmervertreter nicht länger zu behindern.
Der OGB-L ließ verkünden, dass er sich in den kommenden Wochen aktiv für die Wahrung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Cactus-Personals einsetze, so lange, bis Patrick Ourth als Delegationspräsident in den Betrieb zurückgekehrt sei.
De Maart
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