Durch Gruppendruck und öffentliche Ereignisse verstärkt, sei es oftmals für Jugendliche schwierig, das rechte Maß zu finden zwischen Dazugehören, angeheitert und völlig betrunken zu sein, heißt es in einer Polizeimitteilung.
" class="infobox_img" />Zusammen mit Schülern des Diekircher Lyzeums wurde ein Sensibilisierungsplakat entworfen. (Polizei)
Gerade für junge Menschen ende deshalb der Fasching oftmals in Trinkgelagen oder gar in einer komatösen Bewusstlosigkeit. Je jünger der Konsument, desto höher seien die gesundheitlichen Risiken und die Gefahr einer späteren Alkoholabhängigkeit, warnt die Polizei. Zwar liege es im natürlichen Wesen von Jugendlichen, Grenzen auszuprobieren jedoch falle mit steigendem Alkoholpegel auch die Scheu vor Aggressivität, Gewalttätigkeiten. Jedes Jahr müssen die Beamten aggressive „Jecken“ beruhigen.
Klare Gesetzgebung
Der Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen. Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder noch an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
Zum Auftakt der tollen Tage richtet sich der Appell deshalb an alle Erwachsene, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung komme auch den Gastwirten und den Verkäufern in Tankstellen und Geschäften zu. Aber auch die Ausrichter der Faschingsumzüge seien gefordert.
Wie bereits in den Jahren zuvor wird die Polizei während der Karnevalszeit Verkehrskontrollen durchführen, Schließungsstunden der Gastwirtschaften überwachen und verstärkt Präsenz bei lokalen oder regionalen Veranstaltungen zeigen.
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