Neue „Bettensteuer“ ist rechtmäßig

Neue „Bettensteuer“ ist rechtmäßig

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

KOBLENZ - Die von den Städten Trier und Bingen erhobene "Bettensteuer" ist laut Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) rechtmäßig.

Das Gericht lehnte die Normenkontrollanträge von zwei Hotelbetreibern gegen die „Kulturförderabgabe“ ab, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung.

Die Abgabe sei eine örtliche Aufwandsteuer, die nach dem rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz erhoben werden dürfe. Seit Jahresbeginn kassieren die beiden Städte von allen Beherbergungsbetrieben: in Trier einen Euro pro Gast und Übernachtung und in Bingen ein bis drei Euro pro Gast und Übernachtung, je nach Höhe des Zimmerpreises.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz wurde Mitte Mai mit den Normenkontrollanträgen befasst. Die Hotelbetreiber kritisierten finanzielle Verluste und hielten die Satzungen, mit denen die „Bettensteuer“ eingeführt wurden, für nicht rechtmäßig. Die Hoteliers bezweifelten auch, ob mit der Abgabe tatsächlich die Kultur gefördert werde. Sie vermuteten, das Geld solle nur Haushaltslöcher der Städte stopfen.