Die Angelegenheit geht auf das Jahr 2002 zurück, als das wohlhabende Ehepaar die Figur von einem belgischen Antiquitätenhändler-Duo erwarb, bei dem es sich schon früher regelmässig rare „Kunstgegenstände“ besorgt hatten.
Die bereits vorbestraften Antiquare hatten den Buddha für 240.000 Euro eingekauft und anschliessend den älteren Herrschaften aus dem Großherzogtum angedreht. Die Käufer blätterten die doch erheblich Summe cash auf den Tisch. Er hinterlegte zusätzlich wertvolle Juwelen als Pfand. Das Ehepaar soll daneben auch noch mit anderen Kunstgegenständen (Elfenbein-Statuen) abgezockt worden sein.
Das Urteil wird am 14. März gesprochen, wie lavenir meldet.
De Maart

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