Tödliche Sturheit im Verkehr

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Am Donnerstag wurde vor dem Strafgericht am Tribunal Diekirch ein Verkehrsunfall mit Todesfolge verhandelt, der sich am 21. Dezember 2013 ereignete.

Die Fakten des am Donnerstag zum dritten Mal vor dem Strafgericht am Tribunal Diekirch zur Verhandlung ausgerufenen Verkehrsunfalls mit Todesfolge gehen auf den 21. Dezember 2013 zurück, als der Fahrer eines Lieferwagens beim Überholen zwischen Grosbous und Eschdorf einen ihm entgegenkommenden Wagen übersah. Es kam zum frontalen Zusammenstoß, bei dem die damals 25-jährige Fahrerin noch am Unfallort verschied.

Schon vor einem Monat wurde der Prozess vertagt, weil ein Zeuge nicht erschienen war, der daraufhin mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt wurde. Beim zweiten Termin war er erneut nicht erschienen, obwohl die Staatsanwaltschaft den Zeugen zwar bestellt hatte, doch in der Sitzung auf ihn verzichten wollte, was Me André Baulisch als Verteidiger des Unglücksfahrers nicht akzeptierte. Am Donnerstag nun wurde der Zeuge manu militari vorgeführt und es stellte sich dann auch schnell heraus, dass es zwischen den beteiligten Pkw-Fahrern zu Reibereien gekommen war, die ein Ausweichen des Unglückswagens wohl nicht erleichterten. Nachdem noch ein Polizist ausgesagt hatte, wurde eine weitere Sitzung für den 2. Juli anberaumt, in der alle Zeugen miteinander konfrontiert werden, um endlich Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.