Donnerstag27. November 2025

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Täter kommt nicht vor Schwurgericht

Täter kommt nicht vor Schwurgericht
(dpa/Archiv)

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Dem mutmaßlichen Mörder einer jungen Luxemburgerin wird kein Prozess vor einem Schwurgericht gemacht. Psychiater hatten ihm Demenz attestiert, jetzt kommt er in die geschlossene Psychiatrie.

Am 23. März 2014 wurde in der rue de l’Usine in Athus die 21-jährige Luxemburgerin Vanessa Hopp durch zwölf Messerstiche getötet. Als Verdächtiger wurde gleich danach ihr Lebenspartner A.L. festgenommen. Die beiden hatten sich angeblich im Luxemburger Bahnhofsviertel kennengelernt und waren dann nach Athus umgezogen, wo dann auch der Mord geschah.

Weil vom Untersuchungsrichter eingesetzte Psychiater dem mutmaßlichen Täter Demenz attestiert haben, soll er jetzt in eine geschlossene Anstalt kommen.