Bei dem Unfall waren am 24. November 2010 in Zweibrücken vier Menschen verletzt worden, einer von ihnen schwer. Der junge Mann war mit seinem Wagen von der Straße abgekommen und an einer Bushaltestelle in die Gruppe gerast. Den Ermittlungen zufolge war er beim Abbiegen zu schnell in die Kurve gefahren und hatte «aus Imponiergehabe» den Wagen driften lassen, wie Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann am Dienstag der dpa sagte.
Die Staatsanwaltschaft hat wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung Anklage zum Jugendrichter erhoben. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.
Der 19-Jährige hatte behauptet, der Unfall sei auf einen Defekt an seinem Wagen zurückzuführen. An der Unfallstelle gibt es Kopfsteinpflaster, außerdem war es zum Zeitpunkt des Unfalls nass.
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