„Du nicht zahlen, dann Auto kaputt“

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LUXEMBURG - Europaweit ist das Phänomen bekannt: Illegale Parkplatzanweiser zocken auf öffentlichen (oberirdischen) Abstellplätzen Autofahrer ab.

Unter dem Motto „Du nicht zahlen, dann Auto kaputt“ verlangen sie, unter dem Vorwand, das Auto schützen zu wollen, eine Extragebühr. Jetzt scheinen die modernen Wegelagerer auch in Luxemburg angekommen zu sein.

Wie uns in den letzten Wochen mehrere Autofahrer bestätigten, sind auf den öffentlichen Parkplätzen in Luxemburg, vor allem in der Hauptstadt, sonderbare Parkwächter bzw. Parkplatzeinweiser aktiv. Wir konnten uns davon vor wenigen Tagen auf dem Parkplatz neben dem Postgebäude in Luxemburg-Bahnhof überzeugen.

Die Wegelagerer arbeiten meistens in Banden, d.h. in Mannschaften von wenigstens zwei Personen. Einer davon blockiert breitbeinig den freien Stellplatz, sein „Kollege“ geht auf die verzweifelten Autofahrer zu und zeigt ihnen ganz freundlich diesen Platz an.

Gegen eine zusätzliche Gebühr, versteht sich, die sich, wahrscheinlich nach der Hubraumklasse bemessen, zwischen zwei und fünf Euro bewegt. Fuchtelnd bedeutet er dem Autofahrer, dass er und seine Freunde den fahrbaren Untersatz während der Abwesenheit des Besitzers vor Dieben und sonstigen Vandalen schützen wollen.

Wenn dieser dennoch nicht einsehen will, dass er neben der normalen Parkgebühr noch einen Sonderbeitrag an die „Beschützer“ des Autos bezahlen soll, droht ihm in einigen Fällen Böses, so wie es des Öfteren auf Stellplätzen im Ausland bereits passiert ist. Der Lack des Pkws wird mit einem spitzen Gegenstand aufgekratzt, die Luft wird aus den Reifen gelassen oder diese werden kurzerhand durchstochen.

Bisher keine Strafanzeigen

Im spanischen Mallorca beispielsweise hat diese Plage bereits vor mehr als fünf Jahren derart überhandgenommen, dass die Stadt sich dazu durchringen musste, bezahlte legale Einweiser einzustellen.

Richard Winandy, Kommissar des Kayltal-Kommissariats, hat gegenüber dem Tageblatt betont, dass ihm und seinen Kollegen in ihrem Bereich dieses Phänomen, glücklicherweise, bisher unbekannt sei. Ebenso wie seinen Kollegen aus der zentralen Dienststelle in der Hauptstadt.

Strafanzeigen gegen Unbekannt seien bisher nicht erstattet worden, Wegelagerer dieser Art nicht aufgefallen. Was jedoch nicht heißen sollte, dass es sie nicht gibt, so wie wir uns davon überzeugen konnten. Die Polizei, das ist bekannt, kann auf privaten Stellplätzen, z.B. bei Supermärkten, nicht eingreifen. Das bleibt im Verantwortungsbereich des Inhabers. Geschieht das Delikt auf öffentlichen Parkplätzen, sollten sich die Autofahrer sofort bei der Notrufzentrale der Polizei melden. Manchmal dürfte es, wie in unserem konkreten Fall, auch genügen, das Handy zu zücken und dem Gauner vorzugaukeln, man sei dabei, die Polizei anzurufen. Ein solches Manöver kann die Wegelagerer vorübergehend vertreiben.