Verteidigung beendet Schlussplädoyer

Verteidigung beendet Schlussplädoyer
(Jane Flavell Collins)

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Die Verteidigung im Terrorprozess um den Anschlag auf den Boston-Marathon 2013 hat ihr Plädoyer mit dem Appell beendet, den Angeklagten nicht zum Tode zu verurteilen.

Die Verteidigung im sogenannten Boston-Prozess will ihren Mandanten Dschochar Zarnajew vor der Todesstrafe bewahren. Der Fall liegt seit Montag in den Händen der zwölf Geschworenen, die Zarnajew in der der ersten Prozessphase in allen Anklagepunkten schuldig befunden haben.

Die Verteidigung bot mehr als 40 Zeugen auf, um ihre These zu untermauern, dass Zarnajew unter dem Einfluss seines älteren Bruders Tamerlan stand. Der habe den Anschlag geplant; der jüngere Bruder sei nur ein Mitläufer gewesen, der für seine Tatbeteiligung eine lebenslange Haftstrafe verdiene.

Der Bruder wurde auf der Flucht erschossen

Der 26-jährige Tamerlan Zarnajew war nach den Anschlägen auf den Zieleinlauf des Boston-Marathons im April 2013 auf der Flucht umgekommen; er war von der Polizei angeschossen und von seinem Bruder überfahren worden. Der Angeklagte war damals 19 Jahre alt.

Die Verteidiger baten die Jury, Zarnajews Jugend und seine vom Tschetschenienkonflikt zerrütteten Familienverhältnisse als mildernde Umstände zu berücksichtigen. Die Anklage hatte in ihrem Schlussplädoyer die furchtbaren Folgen der selbst gebauten Sprengsätze in den Vordergrund gestellt. Sie verwies darauf, dass Dschochar Zarnajew völlig mitleidlos eine Bombe hinter einer Gruppe Kinder platziert habe, die den achtjährigen Martin Richard getötet hatte.

Bei den Anschlägen wurden drei Menschen getötet und mehr als 260 verletzt; auf der Flucht erschossen die Brüder einen Wachmann des Massachusetts Institute of Technolgy.

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