Wegen schwerer Körperverletzung riskiert eine 37-jährige Frau bis zu 24 Monate Gefängnis, davon 18 auf Bewährung. Sie steht in Thionville vor Gericht.
Die Beschuldigte, wohnhaft in Uckange, hatte März 2009 ihre eigene Tochter mit einem Messerstich verletzt. Nach ihrer Rückkehr gegen 2.30 Uhr morgens von der Arbeit hatte die Angeklagte sich etwas zum Essen vorbereitet. Nachdem sie bei einem Streit den Jüngsten bestraft hatte, wurde sie von ihrer Tochter in den frisch operierten Bauch geschlagen. Daraufshin griff sie zum Messer und stich zu, erklärte sein Anwalt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll sie auch wegen mangelhafter erzieherischer Verantwortung verurteilt werden, heißt es weiter. Die Täterin bräuche psychologische Behandlung.
Die Frau hatte ihren 6-jährigen Sohn dazu überredet, zuzugeben er hätte seine Schwester angegriffen, mit dem Argument seine Schwester wolle ihm die Spielkonsole nicht leihen.
Diese Aussagen wurden jedoch angezweifelt. Die Ermittlungen erwiesen, dass ein 6-jähriges Kind nicht eine solche Kraft haben könne, um jemanden in solcher Art zu verletzen. Hinzu kommt, daß der Stich von oben kam. Also konnte ein Junge, der kleiner ist als seine Schwester, das Opfer nicht erstechen.
Das Urteil fällt am 6. July.
tageblatt.lu/AFP
De Maart
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