Montag27. Oktober 2025

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Schweizer sagen Nein zu Tierschutz-Anwälten

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Bei der Durchsetzung ihrer Rechte müssen die Tiere in der Schweiz auch weiterhin ohne spezielle Anwälte auskommen: In einem von Tierfreunden initiierten Referendum über die Einführung von Tierschutzanwälten in sämtlichen Kantonen brachten es die Befürworter am Sonntag nur auf einen Stimmanteil von 29,5 Prozent.

In Zürich gibt es seit 1992 einen Anwalt, der sich für die Rechte misshandelter Kreaturen einsetzt. Antoine F. Goetschel vertritt nach eigenen Angaben bis zu 200 Tiere pro Jahr.
Zu einer eigenen Tierschutzanwaltszunft wird es nun aber nicht kommen. Immerhin 45,2 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten sich an dem Referendum, und ihre Ablehnung fiel deutlich aus.

Bundespräsidentin Doris Leuthard wertete das Ergebnis als Vertrauensbekenntnis für den starken Tierschutz in der Schweiz. Dieser bleibt nun unverändert. Neben der Einführung von speziellen Anwälten hatten die Initiatoren des Schweizer Tierschutzes (STS) gefordert, dass der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebenswesen regelt. Die Sozialdemokratische Partei (SP) der Schweiz und die Grünen hatten sich hinter diesen Antrag gestellt.

AP