Donnerstag23. Oktober 2025

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Salzstock Gorleben darf weiter erkundet werden

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Wenige Stunden nach der Ankunft des Castor-Transports in Gorleben hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) grünes Licht für die Weitererkundung des dortigen Salzstocks als mögliches Endlager gegeben.

Auf Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wurde am Dienstag der Rahmenbetriebsplan verlängert und zugleich der Hauptbetriebsplan 2010 bis 2012 für das Erkundungsbergwerk Gorleben genehmigt. Damit sei sichergestellt, „dass das BfS trotz der gegen die Betriebsplanzulassungen anhängigen Klagen Dritter die Erkundungsarbeiten im Bergwerk fortsetzen kann“, teilte das niedersächsische Umweltministerium mit.

Zum 1. Oktober endete ein zehnjähriges Moratorium, mit dem unter Rot-Grün ein Erkundungsstopp verhängt worden war. Ende Oktober hatten Gegner eines Endlagers in Gorleben mehrere Klagen gegen die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben eingereicht. Dazu gehörten unter anderem die Umweltschutzorganisation Greenpeace und die Evangelische Landeskirche Hannover. Diese Klagen hatten zunächst aufschiebende Wirkung, die mit der Anordnung nun entfällt.

Klagen

Die Klagen beim Verwaltungsgericht Lüneburg richteten sich gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans und den Hauptbetriebsplan, mit denen das Landesamt für Bergbau Ende September die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks genehmigt hatte. Die Kläger argumentieren, dass sich die Art und Menge der Abfälle, der Erkundungsumfang und die Sicherheitsanforderungen seit Erstellung des Rahmenbetriebsplans 1982 geändert haben. Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde damals nach Bergrecht erstellt.

Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßte die Entscheidung des Landesbergbauamts. „In Gorleben muss jetzt endlich Klarheit geschaffen werden, ob der Standort für die Endlagerung geeignet ist oder nicht“, sagte er. Aus seiner Sicht gebe es zwar durchaus eine Reihe kritischer Fachfragen zum Standort Gorleben, denen in aller Offenheit und Gründlichkeit nachgegangen werden müsse. „Aber diesen berechtigten Anliegen kann besser durch Transparenz und Dialog begegnet werden, als durch gerichtliche Auseinandersetzungen“, fügte er hinzu.

dapd