Euro-Schutzschirm weist grobe juristische Mängel auf

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Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Schutzschirm ist einer Studie zufolge ein grober Verstoß gegen EU-Recht.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik , wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet.

Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Schutzschirms in einigen Punkten getäuscht worden, heißt es unter Berufung auf das Gutachten. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.

Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Mrd EUR umfassenden Rettungsfonds beschlossen.

Öffentlichkeit hintergegangen

Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Mrd EUR an Anleihen aufnehmen darf.

In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, zitiert das Blatt aus der Studie. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Mrd EUR an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen.

Einen Bruch von EU-Recht stelle das Rettungspaket auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hatte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde, wie das Blatt weiter berichtet. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, so der Autor.

Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.

(DJ)