EU-Verfahren gegen deutsche Maut kommt

EU-Verfahren gegen deutsche Maut kommt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Mahnschreiben der EU-Kommission gegen die deutsche PKW-Maut soll am Donnerstag abgeschickt werden.

Die EU-Kommission wird am Donnerstag laut EU-Kreisen wegen der Pkw-Maut gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Die Entscheidung sei gefallen und am Donnerstag stehe die „offizielle Bestätigung durch die Übermittlung des Mahnschreibens an die deutsche Ständige Vertretung in Brüssel“ an, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwochabend in Brüssel.

Der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte zuvor erklärt, sich auf eine harte Auseinandersetzung einzustellen. In den vergangenen Monaten hatte die EU-Kommission immer wieder ihre Bedenken gegen die deutschen Mautpläne geäußert. Sie fürchtet eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer. Ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren war aber nicht möglich, solange die deutschen Gesetze nicht fertig vorlagen. Vergangene Woche wurden diese dann von Bundespräsident Joachim Gauck ausgefertigt, womit der Weg für ein Verfahren frei wurde.

Nur die erste Etappe

Turnusmäßig werden am Donnerstagmittag in Brüssel die Entscheidungen bekanntgegeben, gegen welche Länder die EU-Kommission vorgeht, um sie zur Einhaltung des EU-Rechts zu zwingen. Das bei der Maut anstehende Mahnschreiben ist die erste Stufe eines Verfahrens, das mit einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof enden kann.

Dobrindt hatte bereits im „Münchner Merkur“ vom Mittwoch angekündigt, sich auf einen Schlagabtausch mit der EU einzustellen. „Ich erwarte eine harte Auseinandersetzung mit Brüssel“, sagte er dem Blatt. „Wir werden umfassend antworten und haben dafür zwei Monate Zeit“, erklärte er mit Blick auf das drohende Mahnschreiben. Dabei bekräftigte er, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe kommen werde. „Ich werde dieses dicke Brett mit Brüssel bohren.“ Dobrindt machte auch noch einmal klar, dass die EU aus seiner Sicht für Einsprüche gegen das deutsche Maut-Modell gar nicht zuständig ist. „Brüssel hat keinerlei Kompetenz, über die Höhe der Kfz-Steuer in Deutschland zu entscheiden.“ Es sei klar geregelt, dass Steuern in der nationalen Hoheit eines Landes liegen.

Die Bundesregierung will inländische Autofahrer durch Gegenleistungen bei der Kfz-Steuer für die Einführung der Maut entschädigen. Deshalb besteht das Paket aus zwei Gesetzen – eines zur Regelung der Maut und eines für Änderungen bei der Kfz-Steuer. Tatsächlich liegen die Steuern weitgehend in der Hand der EU-Staaten. Durch die Kombination der beiden Gesetze würde die Maut allerdings faktisch vor allem Kfz-Halter aus dem Ausland treffen. Deshalb ist das Projekt so umstritten. Die EU-Kommission vermutet einen Verstoß gegen das Prinzip der Nicht-Diskriminierung. Es ist ein fester Grundsatz der EU-Verträge, dass kein Bürger aufgrund seiner Staatsangehörigkeit Nachteile haben darf.

Mehr zur PKW-Maut in Deutschland:

Die Maut in Häppchen

Pkw-Maut verstößt nicht gegen Europarecht

Deutsche Maut kommt